Badezimmer muss komplett saniert werden da wahrscheinlich Rogrbruch- Welche Rechte habe ich in der Zeit?

  • Hallo..

    Ich bewohne eine kleine 1,5 Zimmer Wohnung mit Badezimmer ( Badewanne, Waschmaschine, Waschbecken) und ein extra Raum mit dem WC.

    Küche und Abstellraum.

    Die Wohnung hat 39m2. Und ist im EG. In einem 15 stock Haus.

    Ich beziehe Alg 2 und das Jobcenter bezahlt die Wohnung.

    Heute war der Hausmeister bei mir mit 2 Monteure und haben sich das Badezimmer angeschaut da im Keller beim Hauptanwasserleitung kommt Wasser an der Leitung lang geflossen.

    Sie wissen nicht woher es kommt und hoffen mal das es von meiner Wohnung kommt... Da sie die Badewanne und Waschbecken rausreißen müssen.

    So das ich ca 10 Tage meine Badezimmer nicht nutzen kann. Kein Duschen / Baden oder Wäsche waschen etc.

    Als Ersatz zum Duschen wurde mir die Dusche beim Hausmeister im Büro im Nebengebäude Angeboten und die Kosten für das waschcenter zu übernehmen.

    Man hat mir gesagt das beste wäre wenn ich in den Urlaub fahren würde. Was ich natürlich nicht kann.

    Eigentlich wollte ich keine Probleme machen aber vor 2 Wochen habe ich eine Rechnung vom Vermieter erhalten, da der Hausmeister eine Kurbel von der Jalousie ausgetauscht hatte ( Kosten bei ebay 20€ plus 2 Minuten Arbeit) und mir eine Rechnung über 92€ zugestellt wurde. Kleinstreparaturen.

    Mir wurde nicht mit einem Wort gesagt das ich die Kosten tragen muss.

    Deswegen bin ich etwas genervt.

    Im Internet habe ich gelesen das ich für 5 Tage in ein Hotel gehen kann, da das Badezimmer ja komplett nicht zu nutzen sei. Stimmt das?

    Ich hoffe das ich mich verständlich ausgedrückt habe.

    Danke für die Hilfe..

  • Na ja, dir wurde ja eine Ausweichmöglichkeit angeboten. Insofern kannst du die auch nutzen und es ist eben dann nicht so, das keine Dusche oder Waschmöglichkeit vorhanden wäre.

    Mir wurde nicht mit einem Wort gesagt das ich die Kosten tragen muss.

    Das muss dir auch nicht gesagt werden, die Regelung dazu müsste unter dem Stichpunkt Kleinreparaturen in deinem MV. stehen.

  • Hallo Hamburgerschwabe,

    einen Anspruch auf ein Hotel hast Du nur, wenn keine akzeptable Alternative angeboten wird. Wenn das Nebengebaeude jetzt nicht gerade einen Kilometer entfernt ist, halte ich die angebotene Alternative durchaus fuer akzeptabel.

    Du haettest zwar die Moeglichkeit, fuer die Unnannehmlichkeiten eine Mietminderung anzusetzen. Nur bringt Dir as als Bezieher von ALG2 nichts, weil Du das dann angeben musst und vom Jobcenter entsprechend weniger Geld bekommst.

    cu

    Guenni

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