Untermieter Renovierung nach Tod des Hauptmieters

  • Nein. Der Untermieter muss nur die Kosten tragen, die mit dem Hauptmieter vertraglich vereinbart worden ist.

    Neuer Hauptmieter ist dann der Erbe vom Hauptmieter.

  • Ok, danke für die Antwort. Die Untermieterin ist meine Tochter. Das Amt und die XXXXX wollten einen Untermietvertrag, auch weil meine kleine Enkeltochter dabei war und meine Tochter und die kleine eine eigenständige Gemeinschaft beim Amt war.

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