Das Dach der Mietwohnung muss komplett abgedeckt werden

  • Der Sohn meiner Cousine hat z.Z. ein dickes Problem. Seine Mutter hatte einen Schlaganfall und liegt im Kkhs. und neben allen Problemen und Formalitäten tanzt auch noch der neue Vermieter (die komplette Häuseranlage wurde kürzlich verkauft und es gibt einen neuen Vermieter) gemeinsam mit der Hausverwalterin bei ihm an. Der neue Vermieter will das Dach komplett neu machen. Die Wohnung ist im Dachgeschoss und schon seit Jahren kommt vom Dach her Feuchtigkeit herein. Der alte Vermieter hat es immer auf das "nicht richtig gelüftet" geschoben und die Schimmelflecken wurden immer nur oberflächlich entfernt.

    Der neue Vermieter will das Dach komplett entfernen und neu machen, und zwar jetzt schon zum Sommerende (am besten gleich im August). Dazu soll der junge Mann einfach mal für 2 Monate ausziehen und die Möbel mitnehmen. Dafür hat er eine Ersatzwohnung angeboten, die das gleiche kostet und genauso groß ist, die er im Anschluss auch behalten kann. Der Vermieter meinte, dass - falls er nicht rechtzeitig auszieht - er die Möbel "konfiszieren" lässt.

    Nun hatte der Sohn meiner Cousine sowieso vor, die Wohnung in ca. einem halben Jahr (sobald er sich die Kaution für eine neue Wohnung angespart hat), aufzugeben und dichter an seinen Arbeitsplatz zu ziehen. Meine Cousine (die bis daher mit ihm wohnte) muss nach dem Schlaganfall in ein Pflegeheim und die 3-Zi-Wohnung ist für ihn allein zu teuer und zu groß.

    Nun handelt es sich um eine Renovierung, die eigentlich schon vor 10 Jahren hätte gemacht werden müssen und die nicht blockiert werden kann. Nur der Zeitpunkt ist fürchterlich ungünstig. Außerdem lässt der Vermieter offen, wer die Kosten, die dem Sohn entstehen, trägt (Umzug, Kücheninstallation, Geld für Kaution, die er sofort vor Einzug bezahlen muss etc.). Er soll einfach nur sofort ausziehen, weil er sonst seine Möbel einfach konfisziert.

    Fragen:

    1) Was passiert, wenn der Mieter nicht gleich auszieht?

    2) Es liegt nichts Schriftliches vor. Nur ein Gespräch in Anwesenheit einer Zeugin (die Hausverwalterin). Ist so etwas rechtsgültig?

    3) Kann der Vermieter tatsächlich fremdes Eigentum konfiszieren, nur weil der Mieter nicht zu seinem Wunschtermin ausgezogen ist?

    4) Wie geht man hier am besten vor?

  • Hier stellt sich die Frage, ob es eine Instandsetzung ist oder eine Modernisierung, also etwa eine bessere Dämmung oder ein insgesamt höherwertiges Dach, damit das Haus im Wert steigt.

    Beim ersten kann sowas auch mündlich erfolgen und recht kurzfristig, bei einer Modernisierung nur 3 Monate vorher und auch schriftlich.

    Außerdem lässt der Vermieter offen, wer die Kosten, die dem Sohn entstehen, trägt

    Der Vermieter muss die Aufwendungen die entstehen tragen und muss auch dafür einen Vorschuss geben.

    1) Was passiert, wenn der Mieter nicht gleich auszieht?

    Wenn er unrechtmäßig nicht auszieht, dann muss man Klage auf Räumung einreichen. Zusätzlich muss der Mieter sämtliche Kosten tragen die durch den verspäteten Auszug entstehen. Natürlich auch die Kosten für die Klage und eventuell Räumung.

    2) Es liegt nichts Schriftliches vor. Nur ein Gespräch in Anwesenheit einer Zeugin (die Hausverwalterin). Ist so etwas rechtsgültig?

    Bei einer Instandsetzung reicht das aus.

    3) Kann der Vermieter tatsächlich fremdes Eigentum konfiszieren, nur weil der Mieter nicht zu seinem Wunschtermin ausgezogen ist?

    Nein, das wäre verbotene Eigenmacht. Das kann nur ein Gerichtsvollzieher.

    4) Wie geht man hier am besten vor?

    Mit dem Vermieter reden, wenn er sich stur stellt sich juristisch beraten lassen, wenn ein Umzug nicht möglich ist.

  • Danke, das hilft erstmal weiter

    Hier stellt sich die Frage, ob es eine Instandsetzung ist oder eine Modernisierung, also etwa eine bessere Dämmung oder ein insgesamt höherwertiges Dach, damit das Haus im Wert steigt.

    Beim ersten kann sowas auch mündlich erfolgen und recht kurzfristig, bei einer Modernisierung nur 3 Monate vorher und auch schriftlich.

    Das wird eine Instandsetzung sein, und zwar eine gründliche, denn er will ja das komplette Dach abmontieren. Was er noch zusätzlich machen will, hat er natürlich nicht gesagt.


    Der Vermieter muss die Aufwendungen die entstehen tragen und muss auch dafür einen Vorschuss geben.

    Gibt es hierfür einen §, den man ihn um die Ohren hauen könnte? So etwas hat er nämlich gar nicht angeboten. Sollte man ihn schriftlich mal an seine Pflichten erinnern?

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