Mieterhöhung ohne Fristen einzuhalten ? Was kann ich tun ?

  • Hallo zusammen,

    Mein Vermieter hat mir zum 27.07.2018 freudestrahlend ein Schreiben in die Hand gedrückt in dem er eine Zustimmung zu einer Mieterhöhung fordert und das bis zum 15.08.2018 die neue Miete soll dann ab 01.09.2018 fällig sein.

    Rechtens ist die Mieterhöhung um 15% wegen dem aktuellen Mietspiegel relativ sicher.

    Gleichzeitig sind aber auch dringend Reparaturen notwendig z.b. Sind die Dichtungen an den Südfenstern hart und porös. An diesen Fenster sind zudem die Rollläden defekt. In einer EG Wohnung ist das sehr unpraktisch... In der vermieteten Küche ist die Dunstabzugshaube nicht mehr funktionsfähig. Der Ofen ist undicht d.h. Aktuell ist dieser nicht zu benutzen, da sonst die Temperatur in der Küche ins unermessliche steigt. Sämtliche Türdichtungen hängen teilweise lose in der Luft wenn die Tür offen ist. Das Bad müsste im Bereich der Dusche neu verfugt werden und die Duschkabine ausgetauscht werden.

    Von diesen Schäden weiß der Vermieter teilweise Bescheid. Tut dies aber als Lappalie ab. Ich habe mir dann auch keine Mühe mehr gegeben ihn über Reparaturen die gemacht werden müssen zu informieren, da es sowieso sinnlos ist.

    Der Vermieter hält sich also nicht an gesetzliche Fristen und gleichzeitig sollte in dieser Wohnung vor einer Mieterhöhung erst mal einiges an Reparaturen durchführen.

    Was kann ich als Mieter jetzt tun ?

    Im Endeffekt will ich demnächst ausziehen, da ich mit diesem Vermieter nichts zu tun haben möchte. Nur hätte ich gerne mehr Zeit um mir und meiner Familie eine geeignete Wohnung zu suchen und ich sehe es absolut nicht ein für eine immer weiter auseinanderfallende Wohnung auch noch mehr Geld zu bezahlen.

    Viele Grüße und schon mal Danke im Voraus

    Judgment000

  • Mieterhöhung und Mietmängel haben nichts miteinander zu tun und können auch nicht in Verbindung gebracht werden.

    Zumindest scheint mir, das die Frist bis zur Zustimmung zu kurz angesetzt ist. Diese müsste doch bis zum 30.09.2018 gehen wenn ich mich nicht irre.

    Du solltest die Mieterhöhung auf die Wirksamkeit Untersuchen, Frist, Form und Inhalt.

    Bezüglich der Mängel könnte man prüfen lassen, ob eine Mietminderung bzw. eine Selbstvornahme möglich ist.

  • Du musst bis zum Ende der richtigen Frist zustimmen, wenn die das Verlangen berechtigt ist.

    Insofern gibt es dir nur einen zeitlichen Aufschub, mehr nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!