Wasser Zusatzkosten auf Mieter umlegbar?

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine sehr spezielle Anfrage, hoffe aber, dass mir hier eventuell jemand die Rechtslage erklären kann.

    Ich wohne sehr ländlich und unser Weiler hat eine eigene Wasserversorgung mit Kläranlage.

    Unser Wasser in der Mietwohnung wird ganz normal über Zähler abgelesen und in den Nebenkosten verrechnet.

    Sowei erst mal kein Problem.

    Allerdings haben wir jetzt dank der Hitzewelle die unschöne Situation, dass die Quelle nicht genug Wasser liefert.

    Deswegen wird jetzt mit Tankzügen zusätzliches Frischwasser in die Wasserreserve geliefert.

    Hier jetzt meine Frage, ob diese Zusatzkosten von den Vermietern auf die Mieter umgelegt werden können,

    und wir nächstes Jahr mit einer deutlich höheren Nebenkosten Rechnung rechnen sollten?

    Oder ist das in diesem Falls "persönliches" Pech der Vermieter und die können die Kosten nur untereinander Aufteilen?

    Viele Grüße

  • Würde dieses Wasser nur von den Vermietern für den Pool angeschafft, dann wäre das deren Vergnügen. Da aber die Mieter dieses Wasser fürs Leben benötigen, müssen auch die Mieter ihren Anteil davon finanziell übernehmen. Wenn die Betriebskosten Vorauszahlung bei der nächsten Periode angehoben wird aber der nächste Sommer nicht so trocken verläuft, dann gibt es ja ein nettes Sümmschen als Guthaben.

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