Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Ich bin Student und habe ein Zimmer in einem Studentenwohnheim. Der Vertrag ist befristet für die Dauer von zwei Semestern.
Die Frage ist nun: kann dieser Mietvertrag ordentlich gekündigt werden???
Folgendes konnt eich in Erfahrung bringen:
Gem. § 549 Abs. 3 BGB gilt der § 575 BGB nicht, sodass zunächst ohne Probleme ein Mietvertrag abgeschlossen werden könnte mit der Folge, dass eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist.
Nun gibt es aber dsa bekannte Urteil des BGH VIII ZR 307/08
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=bb56766c4eeacae40f566a0dee90c00c&nr=49404&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf
In dem Urteil steht dem Grunde nach drin, dass bei Studenten einige BEsonderheiten zu beachten sind.
Mit meinem MIetvertrag wäre ich deutlich schlechter gestellt und das Urteil würde umgangen werden, in dem ein befristeter Mietvertrag abgeschlossen wird.
Meint ihr, ich komme aus dem Vertrag nun doch ordentlich raus?
Für eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Kuno