Mietminderung bei Hitze im EG (38Grad Wand)

  • Hallo liebe Community,

    ich habe bis vor zwei Monaten in einer Dachgeschosswohnung gewohnt, in der es mir auf Dauer einfach zu heiß wurde. Die nächste Wohnung sollte eine EG/HP Wohnung werden, in die ich nun umgezogen bin.

    Die aktuelle Hitzewelle geht aber auch nicht an mir vorbei und die Wohnung erreicht trotz Außenrollos und großen Fenstern, durch die in der Nacht eigentlich genug kühle Luft strömen müsste, höhere Temperaturen als in meiner alten DG-Wohnung, sodass ich kaum einschlafen kann und bei den kleinsten Anstrengungen anfange zu schwitzen.

    Ich habe festgestellt, dass eine Innenwand an manchen Stellen 38Grad misst und vermute, dass die Wohnung dadurch mehr als üblich aufheizt. Unter der Wand müsste der Heizungskeller liegen - ich könnte mir vorstellen, dass von dort die Wärme in die Wand eindringt.

    Über ein Thermometer mit Datenlogger habe ich einen Temperaturverlauf erhalten:

    Tagsüber betragen die Messwerte in der Wohnung ca 31Grad, Nachts kühlt die Wohnung auf nur 29 Grad ab, obwohl die Außentemperatur zur gleichen Zeit bei ca 24 Grad lag.

    Der Vermieter wurde informiert, habe bisher aber noch keine Antwort erhalten. Die Frage ist nun, welche Schritte ich einleiten kann und darf. Mietminderung, Forderung nach Dämmung der Wand, Einbau einer Klimaanlage?

    Ich freue mich auf eure Antworten.

    Da ich hier neu bin, möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich für dieses Forum und die vielen hilfreichen Antworten bedanken.

    Viele Grüße

    Heiner27

  • Hallo Heiner,

    Mietminderung duerften Dir wohl die meisten Gerichte gewaehren. Die Frage ist nur, wie hoch die ausfallen darf. Mietminderung ist ein recht heisses Eisen. Die Hoehe der zulaessigen Minderung ist Ermessenssache des zustaendigen Richters. Eine zu hohe Minderung ist gleichbedeutend mit einem Mietrueckstand, der zur Kuendigung berechtigen kann. Minderst Du zu wenig, juckt es den Vermieter nicht. Minderst Du zu viel, bist Du unter Umstaenden die Wohnung los. Ich persoenlich wuerde das nicht ohne Anwalt angehen.

    Nachbessern mus der Vermieter meines Wissens nur dann, wenn der reklamierte Fehler zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Hauses schon gegen Vorschriften verstossen hat. Ist das ein hochwertiger Neubau, stehen Deine Chancen gut. Ist die Wohnung aelter und von geringem Standard eher nicht so doll.

    cu

    Guenni

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!