Hallo, habe kürzlich die NK-Abrechnung für 2017 erhalten. Meine Frage: Ist die BetriebskV überhaupt wirksam ????
Betriebskostenvereinbarung unwirksam????
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ghostrider64 -
22. Juli 2018 um 19:30 -
Erledigt
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Hallo,
ich denke die ist unwirksam, da ist ja nichts angekreuzt.
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Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Hier ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart. Da gibt es normalerweise keine Abrechnung. Außer der VM möchte die Pauschale anpasse (erhöhen). Das geht aber nur wenn diese Möglichkeit vertraglich vereinbart wurde.
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ich denke die ist unwirksam, da ist ja nichts angekreuzt.
Muss auch nicht, da der Betrag ja ganz offensichtlich als Pauschale in der richtigen Zeile zugeordnet ist. Und was ist mit der Miete, weil da auch das Kreuz fehlt, muss die dann auch nicht bezahlt werden?
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Hallo,
ja - das frag ich mich auch: welche Miete ist denn vereinbart?
Brutto-Kaltmiete oder Netto-Kaltmiete ???
VG
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Hallo,
ja - das frag ich mich auch: welche Miete ist denn vereinbart?
Brutto-Kaltmiete oder Netto-Kaltmiete ???
VG
Netto-Kalt-Miete + Betriebskostenpauschale. Steht doch eindeutig im Vertrag. Allerdings auch ausschließlich Heiz- und Warmwasserkosten. Über die muß der VM abrechnen wenn es über eine Zentralheizung läuft. Stell doch die Abrechnung, ohne persönliche Daten, mal ein.
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Hallo,
wieso steht das eindeutig im Vertrag - ich tue mich schwer das zu interpretieren....
VG
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Hallo,
wieso steht das eindeutig im Vertrag - ich tue mich schwer das zu interpretieren....
VG
Es stehen die Beträge in den entsprechenden Zeilen. Ob da nun ein Kreuz in den Kästchen ist oder nicht spielt keine Rolle. Was ist denn nun dein Problem? Du hast Kaltmiete - BK-Pauschale gezahlt. Jetzt schickt der VM dir eine Abrechnung. Was aber bei einer BK-Pauschale nicht nötig ist. Außer er will die Pauschale erhöhen. Das kann er aber nur wenn diese Möglichkeit vereinbart ist. Über Heiz- und Warmwasserkosten, wenn über Zentralheizung, muß er aber per Gesetz abrechnen. Egal was im Vertrag steht.
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...übrigens: die Heiz- und Warmwasserkosten wurden bereits direkt mit den örtlichen Stadtwerken als Versorger abgerechnet.
VG
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OK-danke für die Interpretationshilfe

VG
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...übrigens: die Heiz- und Warmwasserkosten wurden bereits direkt mit den örtlichen Stadtwerken als Versorger abgerechnet.
VG
Dann ist doch alles chic. Eine Nachzahlung kann der VM, da Pauschale vereinbart, nicht fordern. Bestenfalls die Pauschale für die Zukunft erhöhen, wenn vertraglich vereinbart.
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