Mieterhöhung für 01.05.2019 erhalten - bereits Zustimmung nötig?

  • Hallo zusammen,

    ich habe von meinem Vermieter eine Mieterhöhung zum 01.05.2019 erhalten und soll dieser nun bis zum 31.09.2018 zustimmen.

    Ist das Rechtens, dass er bereits jetzt meine Zustimmung zur Erhöhung der Miete verlangt? Eventuell ändert sich bis dahin ja das Gesetz o.ä. nochmal...

    Außerdem sind im Mietpreisspiegel falsche Angaben zur Ausstattung meiner Wohnung gemacht worden - ist das relevant?

    Ich hoffe hier kennt sich jemand aus :)

    Liebe Grüße und schon einmal vielen Dank,

    Kimbell

  • Ich hoffe hier kennt sich jemand aus

    Da jeder Mietpreisspiegel anders aussieht wird sich so schnell kein Fremder damit auskennen. Aber beim örtlichen Mieterverein, bei Haus&Grund und im Rathaus kennt man sich damit aus und ist auch gerne zur kostenlosen Auskunft bereit.

  • Köbes - Danke. Mieterverein kenne ich natürlich - wollte nur vorher mal hier schauen, ob jemand was dazu sagen kann...

    Kannst du etwas zur 1. Frage sagen, ob die Mieterhöhung soweit in der Zukunft liegen darf?

  • Wann war denn die letzte Mieterhöhung? Wenn diese 12 Monate in der Vergangenheit liegt, kann ein Widerspruch kontraproduktiv sein. Dann macht der Vermieter diese Erhöhung vielleicht schon zum 01.10.18 geltend. Gesetzesänderung hin oder her...

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Leipziger82 ne, ne, dass ist alles bereits geklärt. Die nächste mögliche Erhöhung kann erst ab dem 01.05.2019 erfolgen. Mich wundert es nur, dass hierfür bereits neun Monate vorher meine Zustimmung verlangt wird und wollte nachfragen, ob damit jemand Erfahrung hat - also ob das normal ist?

  • Mich wundert es nur, dass hierfür bereits neun Monate vorher meine Zustimmung verlangt wird und wollte nachfragen, ob damit jemand Erfahrung hat - also ob das normal ist?

    Nein, das ist nicht normal. Das kannst Du zurückweisen (oder ignorieren).

    Laut § 558 BGB kann ein Mieterhöhungsverlangen erst nach dem Ablauf von 12 Monaten nach der letzten Erhöhung geltend gemacht werden.

    Der Vermieter kann es hier vermutlich kaum abwarten...

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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