• Hallo,

    habe einen Mietvertrag für drei Jahre unterschrieben, habe diesen fristgerecht zum 31.07.2011 gekündigt.
    Wollen nun früher aus der Wohnung, können einen Nachmieter finden. Der Vermieter verlangt dann, das wir einen Änderungsvertrag unterschreiben und dann Kosten in Höhe von 500,00 Euro bezahlen unter der Vorraussetzung das ein Nachmieter zum 01.05.2011 gefunden wird.
    Nun meine Frage ist das Rechtens, denn in unserem Mietvertag ist keine Klausel enthalten.

    Bitte um schnelle Antworten, da die Zeit drängt.

    Danke

    PS: "Im Mietvertrag ist keine Klausel hinsichtlich Nachmieter geschweigen denn von Kosten!!!"

    Einmal editiert, zuletzt von Angus1710 (9. März 2011 um 07:25)

  • Rechtlich gesehen ist der Vermieter nicht verpflichtet, einer vorzeitigen Vertragsbeendigung bzw. der Stellung eines Nachmieters zuzustimmen. Es ist so gesehen also Verhandlungssache zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter.

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