Duschkabine erneuern

  • Hallo zusammen,

    Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen.

    Wir haben unabsichtlich einen Riss in die Duschkabine gemacht. Das ist eine alte Duschkabine aus Kunststoff.

    Leider übernimmt die Versicherung dies leider nicht, mangels Glasversicherung.

    Kein Thema, da wir den Schaden dann nun selbst regulieren. Allerdings werden heutzutage keine Duschkabinen aus Kunststoff mehr verbaut sondern nur noch aus Glas.

    Da es dies bei uns eine Sonderanfertigung wäre käme dies auf über 1500€.

    Bin ich rechtlich nun verpflichtet dem Vermieter eine so teure neue Duschkabine aus Glas zu bezahlen obwohl die verbaute eine billige aus Kunststoff ist ?

    Vielen Dank im Vorraus

  • Bin ich rechtlich nun verpflichtet dem Vermieter eine so teure neue Duschkabine aus Glas zu bezahlen obwohl die verbaute eine billige aus Kunststoff ist ?

    Nein. Wenn die Dusche ein Restwert von 500€ und die neue Dusche ein Wert von 1500€ hat, dann kann man die Differenz von 1000€ als Abzug Neu gegen Alt abziehen. Der Vermieter soll nicht durch den Schaden bereichert werden.

    Bei euch könnte der Fall zu treffen, das weder eine Reparatur in Betracht kommt, noch eine vergleichbare Dusche eingebaut werden kann. Wobei man sich hier die Frage stellen muss, was ist vergleichbar, eine Dusche oder eine Dusche aus Kunststoff. Ich würde hier eher auf eine Dusche im allgemeinen abstellen. Aber falls nicht, müsstet ihr nur den Wert der Dusche vor der Beschädigung ersetzen.

  • Ich wage zu bezweifeln, das die Kunstoffwände nicht als Ersatzteil des Herstellers oder im Fachmarkt als Zuschnitt erhältlich sind. Fall das vorhandene Dekor nicht mehr verfügbar wäre, eben alle Acrylwände in vergleichbares Dekor austauschen, wobei sich der VM alt gegen neu anrechnen lassen muss.

    G Toschi

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