In den Mietvertrag aufnehmen wegen Erkrankung des Partners

  • dazu faellt mir nichts mehr ein ? Findest du es nicht gut oder wie ?

    Wenn ich mich genötigt fühlen würde zu versuchen meinen LP auszutricksen um nicht evtl. aus der Wohnung zu fliegen o.ä. , würde ich mir andere Fragen stellen. Manchmal ist das übrigens so, das es Leute gibt mit denen man eben nicht zusammen wohnen kann. Kommt nicht so selten vor. Unabhängig davon, wie darkshadow schon schreibt, wenn du die halbe Miete nachweislich bezahlst dürft das eh schwer werden dich da raus zu bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (25. Juni 2018 um 07:30)

  • An AJ 1900: ich habe mir das noch mal ueberlegt, ich sehe das doch nicht so, dass ich versuche ihn auszutricksen. Er haette mich von Anfang an in den MV aufnehmen muessen, da ich die Haelfte der Miete nachweislich bezahle. Und nach dem Schlaganfall ist es doch mein gutes Recht etwas zu aendern um keinen Nachteil zu haben. Er kann doch nicht nach jedem Streit mit Kuendigung drohen.

  • Mir reicht es jetzt hier.

    Du hast keine Möglichkeit gegen den Willen des Mieters in den Mietvertrag aufgenommen zu werden. Er muss zustimmen und es ist zu Recht seine Entscheidung ob er dich aufnehmen will.

    Das er einen Schlaganfall hatte ändert daran grundsätzlich nichts. Wenn du denkst er ist aus diesem Grund nicht mehr Geschäftsfähig, dann lasse das gerichtlich feststellen. Aber ich möchte betonen, das DU nicht das Recht hast dich abzusichern, weil dein Partner ein Schlaganfall hatte. Es ist und bleibt ganz alleine seine Entscheidung.

    Wenn du nicht der ständigen Gefahr einer Kündigung ausgesetzt sehen willst, ziehe aus.

    Das Thema ist hier jetzt dicht, man muss sich nicht ewig im Kreis drehen.

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