Hallo Leute,
meine Vermieterin und ich befinden uns im Rechtstreit.
- 2012 unsauberer (laut Anwalt) Zeitmietvertrag abgeschlossen
- 2016 unsauberer (laut Anwalt) Aufhebungsvertrag abgeschlossen, da dieser seitens der Vermieterin von zusätzlichen Personen unterzeichnet wurde, mehr als damals im Mietvertrag.
- 2017 sauberer Aufhebungsvertrag zwischen unseren Anwälten
Vereinbart wurde 2017 eine monatliche "Nutzungsgebühr" in Höhe von 1800 € ( für 3 ZKB). Da mein geplantes Haus eigentlich nach 2 Monaten fertig sein sollte, habe ich unterzeichnet. Aus den 2 Monaten wurden nun 12 Monate, da unser Bauträger "ein wenig" Verzögerung hatte. Somit kassierte die Vermieterin im letzten Jahr von uns grob 20.000 €. 8.000 € davon wären reguläre Mietkosten wenn man das so nimmt und 12.000 € hat sie sozusagen von uns on top bekommen.
Naja, auf jeden Fall endete unser Mietvertrag gemäß des letzten sauberen Aufhebungsvertrag am 30.06.2017.
Seid dem sind wir sozusagen wie in einer teuren Ferienwohnung in dieser Wohnung geduldet.
Nun soll kommende Woche die Wohnungsübergabe stattfinden.
Hier meine Fragen:
1. Hätte man direkt nach Ende des Mietverhältnisses eine Abnahme der Wohnung machen müssen? Jetzt sind 12 Monate vergangen und nach §548 verjähren alle Ansprüche auf Schönheitsreperaturen 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses. Ich frage, da das Mietverhältnis seit 12 Monaten zu Ende ist, aber wir die Wohnung Tageweise für 60 € pro Tag nutzen dürfen. Im Aufhebungsvertrag steht aber ausdrücklich, dass das Mietverhältnis vor einem Jahr beendet wurde.
2. Laut Mietvertrag haben wir die Wohnung ohne Tapete und mit weißer Decke übernommen und sollen gemäß der zusätzlichen Vereinbarung im Mietvertrag, so auch die Wohnung wieder übergeben.
Nun ist es so, dass wir aus zeitlichen Gründen (die Vormieterin konnte nicht zu unserem Einzugstermin aus der Wohnung raus), die Tapeten übernommen haben. Ist diese Tapetenklausel unwirksam gemäß den neuen Urteilen? Können wir die Tapeten hängen lassen und einfach nur streichen?
3. Wenn Tapetenklausel unwirksam, müssen dann aber die Wände neutral gestrichen werden? Wir haben eine Wand die recht dunkelgrau ist, eine ist Himmelblau und ein Teil der Küche ist grün (übernommen von der Vormieterin)
4. Ich habe gelesen, dass Kratzer die durch Möbelrücken entstehen, nicht zu den Schönheitsfehlern zählen sondern zur Abnutzung, da das Möbelrücken zum normalen Nutzen der Wohnung dazu gehört. Wir haben unter den Möbeln Filz, unter dem Wohnzimmertisch Hartgummifüße, unter dem Bügelbrett Gummifüße, und trotzdem sieht es an den Stellen leicht abgerieben aus. Ein tieferer Kratzer ist im Laminat durch ein Fuß im Bettkasten entstanden. Ist das nun eine Beschädigung oder Abnutzung? Ich habe mein Bett sachgemäß wie ein normaler Mieter genutzt.
5. In diesem Zimmer haben mir Möbelmonteure auch noch bei Montage des besagten Bettes 2x 3mm Kerben in den Boden geschlagen, die ich aber erst nachträglich gesehen habe. Der Möbellieferant hat sich dann geweigert, dass als seine Schuld anzusehen, obwohl ich nach 15 Minuten telefonisch reklamiert habe. Der Vermieter wollte zwischenzeitlich (ich habe ihn auch direkt informiert), dass ich bei Auszug den Boden entweder komplett tauschen soll, oder 500 € von der Kaution einbehalten werden. Ich muss dazu sagen, dass im Übergabeprotokoll steht, dass in diesem Raum durch die Vormieterin ein tiefer 4cm langer Kratzer entstanden ist. Der Boden war also schon beschädigt/abgenutzt.
6. Ich habe auch gelesen, dass verdunkelte Fugen, nicht wieder weiß gemacht werden müssen. Ich weiß aber, dass unsere Vermieterin sehr pinkelig ist und drauf besteht, dass die Wohnung aussieht wie neu. Auch Kalkrückstände in den Führungsschienen der Duschkabine hat sie bei der Vormieterin bemängelt. Auch die Fenster waren ihr damals nicht sauber genug, so wie die Fensterbänke außen etc.
7. Die Vermieterin hat mich anfangs auch drauf hingewiesen, dass ich das Kreppband langsam von den Fußleisten abziehen sollen nach dem Streichen der Wände, da der Lack sehr leicht abgeht. Nunja, wir haben drauf geachtet, aber trotzdem wurde hier und da etwas von der billigen Nussbaumlackierung abgezogen. Als was zählt das? Als Schaden? Ich habe sauber abgeklebt und habe versucht langsam das Klebeband abzuziehen. Es lag also keine unsachgemäße Nutzung vor. Es sind halt billigste Fußleisten verbaut worden.
8. Wir hatten im Schlafzimmer leichten Schimmel unter der Heizung und in einem Ecke über dem Fußboden. Laut Vermieterin damals kam das durch falsches Lüften, ist wohl eine Standardantwort. Wir haben an der Stelle dann selbst den Schimmel abgetötet. Dabei ist die Tapete etwas in Mitleidenschaft gezogen worden. Was passiert hier? Muss die Tapete generell ab? Muss ich die Wand an dieser Stelle neu tapezieren? Oder muss ich nichts machen, da eigentlich der Vermieter nach dem Schimmel hätte schauen müssen?
9. Wenn von den Kindern der schlechte Lack der Türen (man hat hier als Türen wohl selbst auf die Schnelle nachlackiert) etwas abgegriffen aussieht, ist das ein Grund von mir eine Neulackierung der Tür zu verlangen?
Sorry für die vielen Punkte.
Ich möchte nur gut vorbereitet sein für die Übergabe.
Grüße aus dem hohen Norden.
Tito