Die BKA endete mit einer Nachzahlung, statt einer erwarteten Erhöhung der Vorauszahlungen reduzierte mein Vermieter die monatlichen Beträge. Auf meine Nachfrage erhielt ich folgende Auskunft: Die Reduzierung ist trotz Nachzahlung richtig. Sie müssen die Vorauszahlungen immer für das vergangene Jahr betrachten. Im Jahr 2016 hatten Sie eine höhere Nachzahlung als 2017 und dies ins Verhältnis gesetzt ergab eine höhere Vorauszahlung.
Ich versteh diese Aussage nicht mal ansatzweise. Bisher dachte ich immer die Anpassung erfolgt ganz simpel nach der Methode : abgerechnete Kosten geteilt durch 12 = neue Vorauszahlung.
Kann mir jemand erklären, was der Vermieter meint?
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