Fristlose Kündigung erhalten - aber rechtens?

  • Hallo an die geschätzte Community,

    ich habe eine dringende Frage, da ich und meine Frau heute von meiner Hausverwaltung die fristlose Kündigung meiner Wohnung erhalten habe - wegen angeblich anhaltender Verstöße gegen die Hausordnung.

    Die unschöne Vorgeschichte: Die Bewohner der Wohnung unter uns und der Hauswart machen uns (insbesondere mir) seit einem guten Jahr mit anhaltenden Anzeigen und Klagen unter lächerlichsten Behauptungen das Leben schwer. Ich würde sie belästigen, bedrohen, ja sogar die Beschädigung ihres PKW wurde mir vorgeworfen - und NICHTS davon stimmte (so hatte der Hauswart mit seiner Klage wegen angeblicher Beschädigung seines PKW keinen Erfolg und verlor, weil ihm nachgewiesen werden konnte, dass verschiedene Behauptungen nicht stimmen konnten). Die Gründe für dieses Verhalten sind uns völlig fremd. Wir wohnen bereits seit 35 Jahren im Haus, die anderen Parteien auch zehn Jahre und mehr - und nie gab es bis dato Probleme.

    Natürlich haben wir uns von Beginn an gegen die Anschuldigungen gewehrt, was die Hausverwaltung aber vor einem guten Dreivierteljahr nicht davon abhielt, wegen der anhaltenden Beschwerden jener Mieter eine Abmahnung auszusprechen. Wir wurden allerdings nicht ein einziges Mal dazu angehört, all unsere Argumente und Belege (wir haben sogar Unterschriften gesammelt, die belegen sollen, dass kein Mieter Grund zur Klage über uns hat) wurden überhaupt akzeptiert.

    Nun erfolgte aus denselben Gründen die Kündigung, weil erneut unfassbar fadenscheinige Beschwerden dieser Mieter eingingen und wir somit für die Nachbarschaft nicht mehr tragbar wären. Und wieder wurden wir nicht ein einziges Mal dazu angehört. (Anmerkung: Ich hatte zu Jahresbeginn zwei lange Krankenhausaufenthalte wegen einer schweren Operation und bin noch immer in der Reha, die ganzen mir aus 2018 vorgeworfenen Dinge kann ich also nachweislich nicht begangen haben.)

    Uns wurde fristlos gekündigt, bis Ende Mai sollen wir aus der Wohnung raus sein.

    Meine bange Frage ist nun: Ist das alles so rechtens?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

  • Spät in der Nacht zwar, aber ich möchte noch hinzufügen, dass wir in der Kündigung nicht auf unser Widerspruchsrecht hingewiesen wurden. Nach dem, was ich online so gelesen habe, könnte das ja wichtig sein...

  • dass wir in der Kündigung nicht auf unser Widerspruchsrecht hingewiesen wurden.

    1. Macht das die Kündigung nicht unwirksam, sondern ermöglicht nur die längere Wahrnehmung dieses Widerspruchsrecht.

    2. Es gibt kein Widerspruchsrecht bei einer fristlosen Kündigung.


    Meine bange Frage ist nun: Ist das alles so rechtens?

    Natürlich ist eine Kündigung nicht wirksam, wenn die Gründe dafür unwahr sind. Der Vermieter ist dafür in der Beweispflicht, er muss also beweisen, das die Gründe der Wahrheit entsprechen und auch zur fristlosen Kündigung berechtigten.

  • 1. Macht das die Kündigung nicht unwirksam, sondern ermöglicht nur die längere Wahrnehmung dieses Widerspruchsrecht.

    2. Es gibt kein Widerspruchsrecht bei einer fristlosen Kündigung.


    Natürlich ist eine Kündigung nicht wirksam, wenn die Gründe dafür unwahr sind. Der Vermieter ist dafür in der Beweispflicht, er muss also beweisen, das die Gründe der Wahrheit entsprechen und auch zur fristlosen Kündigung berechtigten.

    Erst einmal vielen Dank für die Antwort!

    Gerade das ist ja auch der Punkt, der uns so verzweifeln lässt: Die Hausverwaltung schenkt offenbar einzig und allein den Anschuldigungen der erwähnten Mieter Glauben, unsere Reaktionen darauf werden dagegen nicht einmal angehört. Es sind nun sogar Vorwürfe aufgeführt, wir würden besagte Mieter (die ja unter uns wohnen) durch „lautes Getrampel“ und „Türenknallen“ absichtlich stören - was natürlich nicht der Fall ist! Nur: Wie das widerlegen?

    Ein weiteres kurzes Beispiel: Es wurde in der ursprünglichen Abmahnung die Lappalie angeführt, dass ich - laut erwähnter Mieter - immer wieder die Türen zum Innenhof offenstehen lassen würde, das sei ja untersagt - was uns komplett neu ist, da das in der uns vorliegenden Hausordnung mit keiner Silbe erwähnt wird (mal abgesehen davon, dass ich die Hoftüren eben nicht offenstehen lasse).

  • Ist das hier erlaubt?

    Sonst würde ich danach wohl kaum fragen.


    Wie das widerlegen?

    Du musst gar nichts widerlegen, man muss es dir nachweisen. Ob dazu ein paar Aussagen reichen ist fragwürdig. Gerade weil du halt einige anderen Sachen anführen kannst, wie die verlorende Klage, das Krankenhausaufenhalt usw.

    Dir muss aber klar sein, das wahrscheinlich eine Klage erfolgen wird und dann bräuchte man einen Anwalt und der Stress wird nicht weniger, vllt ist ein Umzug das klügste.

  • Sonst würde ich danach wohl kaum fragen.


    Du musst gar nichts widerlegen, man muss es dir nachweisen. Ob dazu ein paar Aussagen reichen ist fragwürdig. Gerade weil du halt einige anderen Sachen anführen kannst, wie die verlorende Klage, das Krankenhausaufenhalt usw.

    Dir muss aber klar sein, das wahrscheinlich eine Klage erfolgen wird und dann bräuchte man einen Anwalt und der Stress wird nicht weniger, vllt ist ein Umzug das klügste.

    Alles klar, Foto kommt gleich. :)

    Natürlich würden wir den Stress auf uns nehmen, weil wir uns im Recht fühlen. Ist womöglich leichter gesagt als dann getan, aber wir möchten aktuell alle Möglichkeiten ausschöpfen.

    Gibt es eventuell Erfahrungswerte, ob die Versicherung in solchen Fällen die Kosten übernimmt? Unsere finanziellen Mittel sind leider nicht unendlich...

  • Gibt es eventuell Erfahrungswerte, ob die Versicherung in solchen Fällen die Kosten übernimmt?

    Wenn die Rechtsschutzversicherung Mietrecht mit einschließt natürlich. Wenn nicht dann eventuell ein Mietverein, das ist günstiger (hier nur Rechtsberatung, erstmal keine Rechtsschutzversicherung)

    Aber du wirst im nachhinein nichts mehr abschließen können, da bereits die Kündigung ausgesprochen wurde. Versicherungen haben aus diesem Grund Wartefristen. Auch Mitvereine mit Rechtschutzversicherungen haben soweit mir bekannt ist auch Wartefristen.

  • Wenn die Rechtsschutzversicherung Mietrecht mit einschließt natürlich. Wenn nicht dann eventuell ein Mietverein, das ist günstiger (hier nur Rechtsberatung, erstmal keine Rechtsschutzversicherung)

    Aber du wirst im nachhinein nichts mehr abschließen können, da bereits die Kündigung ausgesprochen wurde. Versicherungen haben aus diesem Grund Wartefristen. Auch Mitvereine mit Rechtschutzversicherungen haben soweit mir bekannt ist auch Wartefristen.

    Unsere Rechtschutzversicherung schließt Mietrecht auf jeden Fall mit ein, wir haben sie auch schon in den erwähnten Fällen in Anspruch genommen. Trotzdem bleiben ja immer Zweifel, ob da nicht doch irgendein Schlupfloch gefunden wird, die Kosten nicht übernehmen zu müssen...vielleicht sogar wegen mangelnder Erfolgsaussichten...

  • Trotzdem bleiben ja immer Zweifel, ob da nicht doch irgendein Schlupfloch gefunden wird, die Kosten nicht übernehmen zu müssen...vielleicht sogar wegen mangelnder Erfolgsaussichten...

    Da muss du dir keine Sorgen machen. Fristlose Kündigungen sind immer angreifbar, da grundsätzlich schwer durchzusetzen, wenn nicht gerade aus Mietrückständen. Gerade bei Rechtsschutzversicherungen sind Ablehnungen wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht so häufig, da man hier quasi schon an Willkür heranreichen muss. Im Gegensatz zu den Mieterschutzbund, wo die Kosten nur übernommen werden, wenn die Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit gewonnen wird.

    Also das ganze gleich einem Anwalt übergeben.

  • So, leider ein wenig verspätet, aber hier ist sie, die fristlose Kündigung, die uns geschickt wurde.

    Ich muss dazu aber noch ein paar Dinge erklären: KEINE EINZIGE der Anschuldigungen der betreffenden Mieter ist wahr. Tatsächlich versuche ich seit geraumer Zeit, mich gegen die ständigen Anzeigen (und auch die angeführte einstweilige Verfügung) selbst zu wehren. Ich habe auch niemanden "homophob beleidigt" (Seite 2), ich selbst wurde aber tatsächlich schon ausländerfeindlich beleidigt (um es noch ein wenig komplizierter zu machen: betreffende Person hat meinem Sohn (!) eine Facebook-Freundschaftsanfrage geschickt, beim Blick auf dessen ungesichertes Profil sind uns gleich einige einschlägige Posts aufgefallen, Screenshots vorhanden).
    Die Vorwürfe zu angeblichen Vorfällen aus diesem Jahr habe ich ja bereits mit meiner Erklärung oben widerlegt, ich befinde mich noch immer in der Reha und - so melodramatisch das auch klingen mag - das Ganze belastet mich dazu zusätzlich.
    Die angebliche "Liste mit Unterschriften von 25 Nachbarn" ziehen wir in Zweifel - allein schon, da in unserem betreffenden Hausaufgang gar nicht 25 Personen wohnen! Dazu haben wir bereits im letzten Jahr Unterschriften gesammelt, um zu belegen, dass kein Nachbar Grund zur Klage über uns hat - die Hausverwaltung lehnte diese allerdings ab!

    Genug der unschönen Details, mit denen ich hier alle belästige. Aber natürlich beschäftigt mich und meine Frau das alles, und wir sind sehr gespannt auf weitere Reaktionen hier im Forum. Vielen Dank noch mal im Voraus!

    Gelöscht! Bitte als PDF hochladen

    Grace

  • (Und kurz zur Erklärung, da ich oben ja erwähnt hatte, dass wir bereits seit 35 Jahren im Haus wohnen: Die aktuelle Wohnung haben wir 1989 bezogen, davor wohnten wir in einer anderen Wohnung im Haus. Nur, damit keine Verwirrung aufkommt.)

  • Die Sache einem Anwalt übergeben und fertig.

    Das Forum kann hier nichts weiter tun.

  • Hallo,

    die Vorwürfe in der Kündigung sind sehr massiv und lassen sich nicht einfach so wie Du es darstellst erklären. Von daher ist ein Forum überfordert, hier irgendwelche Ratschläge zu geben. Zumal das dann auch in eine Rechtsberatung münden würde, zu der ein Forum nicht in der Lage ist.

    Von daher empfehle auch ich die Inanspruchnahme eines Fachanwaltes und schließe das Thema.

    Gruß!

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