Mietrecht bei nicht beziehbarer Wohnung

  • Hallo ,

    vielleicht kann mir hier jemand Tips geben.

    Ich habe zum 1.5.18 , eine Wohnung gemietet.

    Der zuständige Vermieter hat es nicht auf die reihe bekommen , mit bei der Schlüsselübergabe dabei zu sein.

    Da sich der vormieter erst ein Tag vorher bei mir gemeldet hatte , also am 30.4.18 , wegen den Schlüsseln , bin ich hin und habe ein Schock bekommen wie die Wohnung aussah.

    Der Vermieter teilte mir mit , das sie den vormieter die ganze zeit nicht erreichen könne , und ich sobald er sich bei mir meldet , die Schlüssel auf jeden fall entgegen nehmen soll und Fotos von der Wohnung machen soll.

    Nun zahle ich bereits Miete , kann aber die Wohnung nicht beziehen.

    Ich sehe nicht ein , alles aus meiner Tasche zu zahlen.

    Der zuständige Vermieter ist erst ab nächster Woche erreichbar und ich weiss nicht wie ich vorgehen soll.

    Miete vielleicht wieder zurück buchen oder habe ich eventuell noch das Recht aus dem Mietvertrag raus zu kommen?

    Vielleicht kennt sich hier jemand aus oder hatte einen ähnlichen Fall .

    Über jegliche Hilfe wäre ich dankbar.

  • Lies mal

    § 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

    (1) 1Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    (2) 1Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
  • Lies mal

    § 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

    (1) 1Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    (2) 1Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,

    Das hört sich ja hoffnungsvoll an.

    zumal der Keller auch noch voll mit seinem Sperrmüll steht und auch nicht gestrichen wurde.

  • Über jegliche Hilfe wäre ich dankbar.

    Was wurde den im MV. zur Übergabe vereinbart? Hast du eine frisch renovierte Wohnung angemietet?

    Erst mal darüber klar werden welcher Zustand der Wohnung im Vertrag zugesichert wurde, würde ich denken.

  • Was wurde den im MV. zur Übergabe vereinbart? Hast du eine frisch renovierte Wohnung angemietet?

    Erst mal darüber klar werden welcher Zustand der Wohnung im Vertrag zugesichert wurde, würde ich denken.

    hi , das ist so ein normaler Vetrag "xxxxxxxxxx".

    Genau wie im beigefügten Anhang

    Datei gelöscht und Verweis auf Datenschutz

    Auch der Vermieter ist zu schwärzen

    Grace

  • Mhh, also über den Zustand der Wohnung bei Mietbeginn kann ich da jetzt nichts finden, oder täusche ich mich? Gab es denn Nachweislich irgend welche Versprechungen (am besten schriftlich) vom Vermieter was und ob da noch renoviert wird?

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (3. Mai 2018 um 13:40)

  • Mhh, also über den Zustand der Wohnung bei Mietbeginn kann ich da jetzt nichts finden. Gab es denn Nachweislich irgend welche Versprechungen (am besten schriftlich) vom Vermieter was und ob da noch renoviert wird?

    Nein leider nicht.

    Muss ich wohl bis nächste Woche abwarten und persöhnlich mit denen klären oder eine Einigung finden.

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