Teppichboden und Tierhaltung
Im Mai 1988 ( richtig 1988 ) übernahm ich eine Wohnung mit einem ungereinigten geklebten Teppichboden von einem Privatvermieter. Der Teppichboden wurde im Sommer 1988 von einer Firma gereinigt, einen Beleg darüber gibt es nicht da die Reinigung ein Geschenk meiner Eltern war. Bis im Jahr 2000 hatte ich zwei Katzen und somit entstanden Verunreinigungen die ich natürlich immer reinigte und im Lauf der Jahre mit Teppichbrücken verdeckte. Nun werde ich umziehen und mein Vermieter verlangt daß ich den Teppichboden entfernen soll wegen eventueller Tierhaarallergie! Im Mietvertrag steht Teilmöbeliert s. Aufstellung---> Auslegware gesamte Wohnfläche. Muss ich nach 22,5 Jahren den Teppichboden herausnehmen/entfernen obwohl ich über 10 Jahre kein Tier mehr halte?