Teppichboden/Tierhaltung

  • Teppichboden und Tierhaltung

    Im Mai 1988 ( richtig 1988 ) übernahm ich eine Wohnung mit einem ungereinigten geklebten Teppichboden von einem Privatvermieter. Der Teppichboden wurde im Sommer 1988 von einer Firma gereinigt, einen Beleg darüber gibt es nicht da die Reinigung ein Geschenk meiner Eltern war. Bis im Jahr 2000 hatte ich zwei Katzen und somit entstanden Verunreinigungen die ich natürlich immer reinigte und im Lauf der Jahre mit Teppichbrücken verdeckte. Nun werde ich umziehen und mein Vermieter verlangt daß ich den Teppichboden entfernen soll wegen eventueller Tierhaarallergie! Im Mietvertrag steht Teilmöbeliert s. Aufstellung---> Auslegware gesamte Wohnfläche. Muss ich nach 22,5 Jahren den Teppichboden herausnehmen/entfernen obwohl ich über 10 Jahre kein Tier mehr halte?

    Einmal editiert, zuletzt von Paulienchen (2. März 2011 um 08:01)

  • Muss ich mich als Mieterin für die entfernung des Teppichboden's ( auf Spanplatten verklebt ) beteiligen bzw. die Kosten übernehmen?

    Vermieter läßt nich locker und hält sich verbissen an ehemaliger Tierhaltung!!

    Sachverhalt:

    Im Mai 1988 ( richtig 1988 !!) übernahm ich eine Wohnung in der ein ungereinigter festverklebter Teppichboden war. Ich ließ Ihn reinigen hab aber keinen Beleg darüber da die Reinigung ein Geschenk meiner Eltern war. Bis Feb.2001 hatte ich zwei Katzen und somit entstanden Verunreinigungen die ich natürlich immer reinigte und im Lauf der Jahre mit Teppichbrücken verdeckte.Im Mietvertrag steht Teilmöbeliert s. Aufstellung---> Auslegware gesamte Wohnfläche. Nun werde ich umziehen und mein Vermieter sieht ein das dieser Teppichboden niemandem mehr zuzumuten ist und möchte einen Designer Belag verlegen lassen, will mir jedoch die Kosten für das entfernen des verklebten Teppichboden auf's Auge drücken wegen Tierhaltung bzw. Allergie. Ist diese Forderung nach 22 Jahren 9 Monaten und 10 Jahren Tierfreier Haushalt rechtens??

    Mfg.
    Paulienchen

    Einmal editiert, zuletzt von Paulienchen (16. März 2011 um 06:26)


  • Ist diese Forderung nach 22 Jahren 9 Monaten und 10 Jahren Tierfreier Haushalt rechtens??

    Mfg.
    Paulienchen

    Spätestens hier ist das Ende für ein Forum erreicht. Weiteres sollten Sie bitte mit Ihrem örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht klären. Beide sind nämlich in der Lage ihre Ansicht auch vor Gericht zu vertreten, wenn dieser Weg eingeschlagen werden sollte.

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