Rechtmäßige Kündigung? Vermieter meldet Eigenbedarf an

  • Hallo an alle!

    Ich bin ganz neu hier im Forum, aber da ich keine Frage finden konnte die so ähnlich ist wie unser konkrete Fall, bitte ich euch um Hilfe.

    Mein Freund und ich lebenin einer neuen Wohnung, die sich in einem seperaten Hinterhaus befindet. Unsere Vermieter wohnen ebenfalls auf dem Gründstück, aber in einem seperaten Gebäude . Unsere Wohnung liegt zum Teil über einer Werkstatt, die aber einen seperaten Eingang hat, und auch unseren Vermietern gehört.

    So nun zum Problem: Unsere Vermieter haben uns vor ein paar Tagen gekündigt mit der Begründung, dass sie die Werkstatt verkaufen möchten und der neue Besitzer gerne in unsere Wohnung einziehen möchte. In der Kündigung ist nicht spezifiziert ob unsere Wohnung auch mitverkauft wird, es ist nur vom Verkauf der Werkstatt die Rede. Als Kündigungsgrund haben die Vermieter Eigenbedarf angegeben.

    Meine Frage nun: Wenn die Vermieter nur die Werkstatt verkaufen, haben sie (oder auch der neue Besitzer) doch eigentlich kein Anrecht darauf EIgenbedarf anzumelden nur weil unsere Wohnung sich im selben Gebäude befindet? Und selbst wenn sie die Wohnung ebenfalls mitverkaufen, müsste doch der neue Besitzer uns wegen Eigenbedarf kündigen und nicht die alten Vermieter?

    Ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen!:)

  • Unsere Vermieter haben uns vor ein paar Tagen gekündigt mit der Begründung, dass sie die Werkstatt verkaufen möchten und der neue Besitzer gerne in unsere Wohnung einziehen möchte.

    Die Kündigung kannst du vergessen. Eine Kündigung kann nur von den Vermieter ausgesprochen werden für sich selbst oder eine zu ihm gehörende Person im Hausstand oder Familie. Eine solche Kündigung auf Vorrat für einen eventuellen Verkäufer ist unwirksam.

  • Wie gekündigt, schriftlich? Wenn ihr die Kündigung schriftlich habt, sofort damit zu einem Anwalt für Mietrecht, denn das, was da abläuft ist eine ungültige Kündigung. Verkauf eines Hauses berechtigt nicht den Vermieter zu einer Kündigung.

  • Vielen Dank für eure Antworten! Wir werden uns zeitnah mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

    Wie gekündigt, schriftlich? Wenn ihr die Kündigung schriftlich habt, sofort damit zu einem Anwalt für Mietrecht, denn das, was da abläuft ist eine ungültige Kündigung. Verkauf eines Hauses berechtigt nicht den Vermieter zu einer Kündigung.

    Ja genau schriftlich. Wir waren auch sehr überrascht, so hatten wir das mit dem Eigenbedarf auch nicht verstanden.

  • sofort damit zu einem Anwalt für Mietrecht, denn das, was da abläuft ist eine ungültige Kündigung.

    Was soll der Anwalt dazu sagen, außer das die Kündigung unwirksam ist? Den Vermieter muss man ja darüber nicht informieren, das die gemachte Kündigung unwirksam ist.

    Klar ist bei Kündigungen ein anwaltlicher Rat grundsätzlich immer besser, als die Meinung aus einem Forum, einfach weil es sehr schnell zu hohen Kosten kommen kann, wenn die Kündigung nun doch wirksam ist. Aber ich glaube dieser Fall lässt kaum Spielraum für Zweifel.

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