Hallo an alle!
Ich bin ganz neu hier im Forum, aber da ich keine Frage finden konnte die so ähnlich ist wie unser konkrete Fall, bitte ich euch um Hilfe.
Mein Freund und ich lebenin einer neuen Wohnung, die sich in einem seperaten Hinterhaus befindet. Unsere Vermieter wohnen ebenfalls auf dem Gründstück, aber in einem seperaten Gebäude . Unsere Wohnung liegt zum Teil über einer Werkstatt, die aber einen seperaten Eingang hat, und auch unseren Vermietern gehört.
So nun zum Problem: Unsere Vermieter haben uns vor ein paar Tagen gekündigt mit der Begründung, dass sie die Werkstatt verkaufen möchten und der neue Besitzer gerne in unsere Wohnung einziehen möchte. In der Kündigung ist nicht spezifiziert ob unsere Wohnung auch mitverkauft wird, es ist nur vom Verkauf der Werkstatt die Rede. Als Kündigungsgrund haben die Vermieter Eigenbedarf angegeben.
Meine Frage nun: Wenn die Vermieter nur die Werkstatt verkaufen, haben sie (oder auch der neue Besitzer) doch eigentlich kein Anrecht darauf EIgenbedarf anzumelden nur weil unsere Wohnung sich im selben Gebäude befindet? Und selbst wenn sie die Wohnung ebenfalls mitverkaufen, müsste doch der neue Besitzer uns wegen Eigenbedarf kündigen und nicht die alten Vermieter?
Ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen!