VBHG e.V. - Mitgliedschaftsbeitrag auf Mieter umlegbar

  • Liebe Mitleidende ;)

    Ist es erlaubt die Mitgliedschaft im VBHG e.V.

    (Verein zur Unterstützung der Durchsetzung von Bergbauschäden)

    in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen, wenn das nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde ?

    vielen Dank für eure Antworten !

    Einmal editiert, zuletzt von Skysurfer61 (10. April 2018 um 19:54)

  • Wenn das eine Versicherung gegen Bergschäden ist, ist die Umlegbar wie auch die Gebäudeversicherung.

    Es müssen übrigens nicht alle Nebenkostenarten ausdrücklich im Mietvertrag aufgelistet werden.

  • Wenn das eine Versicherung gegen Bergschäden ist, ist die Umlegbar wie auch die Gebäudeversicherung.

    Es müssen übrigens nicht alle Nebenkostenarten ausdrücklich im Mietvertrag aufgelistet werden.

    Hallo anitari

    e.V. = eingetragener Verein

    es ist keine Versicherung, sondern ein Verein, der mit Rat und Fachleuten hilft, Bergbauschäden am Gebäude gegenüber den entsprechenden Konzernen durchzusetzen

  • Für mich sind das klassische Verwaltungskosten, die der Vermieter zu tragen hat. Hierzu sollte aber der Vermieter mal konkret befragt werden, welche Leistungen konkret erbracht werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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