Hallo Forum!
In meinem Fall geht es um farbige Wände, die jedoch schon beim Einzug farbig gestrichen waren. Dazu habe ich leider keinen bestehenden Eintrag gefunden.
Kurz zu den Eckdaten:
Ich habe 2 Jahre in der Wohnung gelebt, der Mietvertrag endete November 2017.
Schlüsselübergabe war bereits Mitte Oktober, ich musste zügig umziehen und konnte nicht früher kündigen.
Beim Einzug war ein Großteil der Wände gelb gestrichen.
Der Vermieter hat die gesamte Mietkaution von 1.400€ während der 4 Monate zurückgehalten, mit der Begründung es stünde noch die Nebenkostenabrechnung aus.
Nach ewigem Nachfragen, wann denn nun die Kaution zurückgezahlt wird, habe ich dann dem Vermieter eine Frist gesetzt, mit dem Verweis, dass er den zu erwartenden Betrag einer Nachzahlung zurückbehalten kann, jedoch nicht die Gesamtsumme.
Jetzt habe ich die Nachricht erhalten, dass plötzlich ca. 700€ für Malerkosten von der Kaution abgezogen werden ("Aufgrund deutlicher Gebrauchsspuren"). Löcher in den Wänden habe ich mit Spachtelmasse geschlossen, diese ist natürlich weiß und an gelben Wänden sichtbar. Aufgrund der farbigen Wände habe ich jedoch vom Streichen abgesehen (Ich habe auch keine Auskunft über den Farbton bekommen).
Ist das rechtens? Ich bin davon ausgegangen, dass ich nicht hätte malern müssen.
Vielen Dank im Voraus!