Androhung von Beobachtung

  • Naja, der Vermieter hat durchaus das Recht zu erfahren, wie die Namen der Bewohner, also auch Kinder, lauten. Das würde ich hier einfach nochmal kurz durchgeben.

    Wurde ja ausgefüllt, aber die Hausverwaltung meint nun, dass auch

    noch die Familienverhältnisse ausgebreitet werden müssen. Ich

    zitiere mich hier auch nochmal:

    Kann schon mal vorkommen, dass das Kind einen anderen Nachnamen

    hat.

    Wenn die Meldebescheinigungen über anwesende Personen

    in der Wohngemeinschaft korrekte Angaben enthalten, hat

    die Hausverwaltung das so hinzunehmen. Es geht sie nichts

    an, warum das Kind einen anderen Nachnamen hat. Es ist

    gemeldet und fertig, meine Meinung!



  • Hallo,

    warum so kompliziert?

    Schreibe der Hausverwaltung genau so wie du es hier erklärt hast, die angetroffene männliche Person ist dein Lebensgefährte der nicht bei dir wohnt und lediglich Übernachtungsgast war und ist.

    Nicht mehr und nicht weniger, einen Nachweis dass dem nicht so ist muss doch die Hausverwaltung führen, ich würde jetzt mal abwarten, wie sich die Sache künftig darstellt und dann entscheiden was du machst.

    Gruß

    BHShuber

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