Naja, der Vermieter hat durchaus das Recht zu erfahren, wie die Namen der Bewohner, also auch Kinder, lauten. Das würde ich hier einfach nochmal kurz durchgeben.
Wurde ja ausgefüllt, aber die Hausverwaltung meint nun, dass auch
noch die Familienverhältnisse ausgebreitet werden müssen. Ich
zitiere mich hier auch nochmal:
Kann schon mal vorkommen, dass das Kind einen anderen Nachnamen
hat.
Wenn die Meldebescheinigungen über anwesende Personen
in der Wohngemeinschaft korrekte Angaben enthalten, hat
die Hausverwaltung das so hinzunehmen. Es geht sie nichts
an, warum das Kind einen anderen Nachnamen hat. Es ist
gemeldet und fertig, meine Meinung!