Hallo,
wir haben im Juli 2017 für 3 Jahre ein Haus in Ungarn mit einem österreichischen Mietvertrag gemietet.
Wie zugesagt sollte das Obergeschoß im August 2017 bezugsfertig renoviert werden.
Das wurde bis heute nicht gemacht, was für uns erhebliche Mehrkosten bedeutet.
Im Haus ist eine Heizung, die sowohl mit Holz als auch mit Gas betrieben werden kann.
Es fehlt jedoch der Gasanschluß.
Nur mit einem von uns selbst installierten Ofen erreichen wir im Wohnzimmer eine akzeptable die Zimmertemperatur.
Die restlichen Räume sind im Winter nicht benutzbar. Zimmertemperatur in Esszimmer und Küche und im Obergeschoß sind zwischen 6 und 8 Grad.
Da von der Vermieterin nur nasses Holz geliefert wurde und die Heizung mangelhaft installiert ist, schafft die Heizung im Wohnzimmer und im Gästezimmer maximal 14 Grad.
Der Gasherd in der Küche ist wegen dem fehlenden Gasanschluß nicht benutzbar.
Wegen der mangelhaften Elektroinstallation kann ich auch meinen Elektroherd nicht installieren, es ist auch keine Anschlußmöglichkeit dafür vorhanden.
Auch in der Küche im Obergeschoß fehlt der Anschluß für einen Herd.
Dort fehlt sogar der Abfluß für das Spülbecken.
Die Abflüsse der 2 Bäder funktionieren beide nicht. Zum Baden müssen wir Verwandte in Österreich besuchen.
Am Elektroboiler im Bad habe ich eine Schüssel montiert, damit nicht jemand versehentlich beim Benutzen des Waschbeckens mit den freiliegenden Stromleitungen in Berührung kommt.
Die Elektroinstallation ist so schlecht, dass auch wenn alle Verbraucher vom Netz getrennt sind ein Verbrauch von ca. 1kWh täglich vorhanden ist.
Beim gestrigen Versuch einer Aussprache brachte die Vermieterin einen Elektriker mit, der jedoch keine ernstzunehmende Messung vornahm.
Die anderen Mängel konnten nicht angesprochen werden, weil die Vermieterin keine Zeit mehr hatte.
Meine Frage, kann ich wegen den genannten Mängeln die Miete kürzen und in welcher Höhe?
Kann ich bei der Nebenkostenabrechnung die Fehler der Elektroinstallation geltend machen?