Ja, und die Anwaltskosten muss ich doch nun eh tragen
Nein, musst Du nicht. Wenn der Vermieter der Meinung ist, einen Anwalt zu beauftragen, zahlt er hierfür auch die Kosten.
Du zahlst nur die Gebühren des Mahnbescheids und mögliche Verzugszinsen.
Anwaltskosten kann Dir nur ein Gericht aufbrummen.