Instandhaltung Bodenbelag Balkon in Mietwohnung

  • Hallo zusammen,

    auf unserem Balkon wurden noch vom Vormieter noch diese losen Holzplatten von Ikea verlegt. Diese würden wir jetzt gerne austauschen weil sie durch Witterungseinflüsse nicht mehr schön sind. Unter diesen Platten ist, wie wir jetzt erst festgestellt haben noch ein weiterer Holzbelag der allerdings total morsch und voller Moos ist. Aufgrund Mieterwechsel hatten wir jetzt eine Wohnungsbegehung wo wir das Thema angesprochen haben und bekamen nun die Mitteilung , dass wir für die Instandhaltung des morschen Balkonbodens zuständig seien und dies ganz klar nicht vom Vermieter zu tragen sei. Ich kann mir das nicht vorstellen und ich würde gerne mal hier eure Meinungen dazu hören. Vielen Dank!

  • Hallo,

    auch der Fußbodenbelag auf dem Balkon unterliegt der Instandhaltungspflicht nach § 535 BGB. Da kann sich der Vermieter nicht rausreden.

    Es stellt sich allerdings die Frage, ob der Boden tatsächlich getauscht werden muss, oder ob Euch dieser einfach nicht gefällt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Naja, er ist morsch (man merkt das deutlich beim auftreten und der Boden ist somit auch nicht ganz eben) und voller Moos. Durch diese Holzplatten kann man das optisch natürlich gut verdecken. Aber es wurde eben jetzt so dargestellt, dass wir in der Pflicht wären, den kompletten Bodenbelag -also auch den alten- auf unsere Kosten auszutauschen....

  • Nein, solange im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass diese Holzplanken (?) vom Vormieter übernommen worden sind, kann der Vermieter diese Kosten nicht auf dich abwälzen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Im Mietvertrag stehen in der Regel nur die allgemeinen Vertragsbedingungen (Deswegen auch AGB-, bzw. Formularmietvertrag) und keine Details zu Ausstattungen.

    Wenn im Mietvertrag stehen würde, dass der Belag vom Vormieter übernommen wurde, könnte das unwirksam sein (Verstoß gegen AGB-Klauseln).

    Nicht jedoch im Übergabeprotokoll. Hier kann wirksam vereinbart werden, dass der Belag vom Vormieter übernommen wird.

    Ich fürchte hier, dass Ihr für die Kosten aufkommen müsst. Im Zweifel würde ich hier aber einen Fachanwalt befragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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