Abwasserabrechnung trotz Pauschalmiete

  • Hallo,

    Ich hab schonmal gesucht, aber nichts zu dem Thema gefunden.

    Wir wohnen seit Okt. 2014 in einer Doppelhaushälfte. Beim Unterschreiben des Mieivertrages wurde eine Pauschalmiete vereinbart und das wir Strom, Gas und Frischwasser getrennt anmelden und bezahlen müssen. Dieses ist auch so handschriftlich in einem Standartmietvertrag eingetragen worden damals.

    Für die 3 Monate 2014 erhielten wir eine Abrechnung, da wir vor Einzug noch einige Dinge im Auftrag und unter Bezahlung des Vermieters erledigt haben, und der "Lohn" bei der Kaution angerechnet wurde. Spontan habe ich jetzt die Abrechnung nicht mehr gefunden, somit kann ich nicht sagen, ob unser Vermieter da auch Abwasser abgerechnet hat.

    Für 2015 haben wir eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Ich meine da haben wir, da uns die Klausel, das wir nur Frischwasser bezahlen müssen entfallen war, Abwasser bezahlt.

    Für 2016 wollte unser Vermieter wieder Abwasser abrechnen. Da wir zwischenzeitlich aber schon Streit bzgl. Tierhaltung und einige andere Dinge, die am Haus nicht OK sind, hatten, hatte ich den Mietvertrag gelesen, inkl. der Klausel, das wir nur Frischwasser zahlen müssen, und habe die Forderung zurückgewiesen, mit Verweis auf den Mietvertrag. Auf mein Schreiben, in dem ich auch noch andere Missstände am Haus erläuterte, hat der Vermieter einen Punkt erledigen lassen.

    Jetzt haben wir für 2017 die neue Abrechnung erhalten, mit der erneuten Forderung der Abwassergebühren für 2017 und die noch offene und aus seiner Sicht berechtigte Forderung aus 2016.

    Also wir sind jetzt mit den Mängeln und den Problemen mit dem Vermieter so genervt, das wir eh ausziehen wollen. Aber Vermieter versucht natürlich Druck zu machen und das Geld zu bekommen. Ist sein Anspruch rechtens, bzw. das hieße ja, ist eine solche Vereinbarung im Mietvertrag unwirksam? Der Vermieter schreibt, das wir laut Mietvertrag die Kosten für Wasser generell zu übernehmen haben. Es steht aber explizit im Mietvertrag, das wir "nur Strom, Gas und Frischwasser zahlen müssen".

    Kann mir hier jemand helfen? Sonst muss ich wahrscheinlich doch zum Anwalt. Wollen ja unsere Kaution auch erhalten, wenn wir ausziehen. Da wird es dann spätestens wahrscheinlich eh nochmal richtig stress geben...

  • Kann mir hier jemand helfen?

    Ohne die Vereinbarung mit dem Wasser zu sehen, wird es schwierig mit einer Antwort. Diese bestimmte Klausel mit dem Wasser scannen oder fotografieren und dann hier einstellen, oder mit einem Bilderdienst hochladen und verlinken.

  • Hallo,

    zu unterscheiden meines Erachtens ist hier Inklusiv und Teilinklusivmiete, bei Anmietung eines Hauses ist es normal dass einige Kosten direkt mit dem Versorgern durch den Mieter erfolgen, Abwasser gehört zu den Kommunalabgaben, sicherlich findet sich in der Abrechnung auch ein Posten Grundsteuer.

    Und wir Köbes schon schreibt ohne die genauen Vereinbarungen zu kennen, kann man hierzu nichts sagen.

    Kuck mal im Mietvertrag was unter dem Punkt Vorauszahlungen auf Neben- und Betriebskosten vereinbart ist, ich gehe nach den bisherigen Ausführungen nicht davon aus, dass hier überhaupt eine Pauschalmiete vereinbart ist.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    Also es ist ein Standartvertrag eines Maklers, bei dem die Auflistung der Miete, und Nebenkosten mit einer Klammer versehen sind und dahinter 580 € pauschal stehen. Dazu ist handschriftlich damals dazugefügt worden, das Gas, Strom und Frischwasser vom Mieter anzumelden und zu zahlen sind. Versuche heute abend mal dran zu denken, die Passagen zu einzuscannen.

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