Wohnungsausbau durch Mieter getragen , wer trägt die Kosten nach Auszug?

  • Hallo ihr Lieben, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Folgende Situation:

    Ich habe im Jahr 2015 einen Kredit für den Ausbau einer Wohnung bekomme, diese Wohnung befindet sich bei meinen Eltern im Haus.

    Es gibt auch einen separaten Eingang zu dieser Wohnung.

    Allerdings wird nun von Seiten des Amtes ein Nachweis benötigt, dass ich mietfrei hier lebe. Aufgrund dessen, soll ich einen Mietvertrag unterschreiben.

    Gern würde ich aber vorher noch ein paar Dinge für mich selbst geklärt haben.

    Bisher habe ich Kosten was Wartung der Heiztherme betrifft bzw. Reparaturen davon selbst getragen.

    Wem gehört die Wohnung aber tatsächlich, wenn ich den gesamten Ausbau finanziere? Ich zahle noch einige Jahre diesen Kredit ab. Was passiert wenn ich vor Ablauf der Abzahlung ausziehe? Muss ich diesen Kredit weiterhin bezahlen oder nicht? ?(

    Wer muss die Kosten der Instandhaltung tragen? :rolleyes:

    Ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen und habt gute Ratschläge für mich :)

  • Allerdings wird nun von Seiten des Amtes ein Nachweis benötigt, dass ich mietfrei hier lebe. Aufgrund dessen, soll ich einen Mietvertrag unterschreiben.

    Wieso das? Eine Pflicht einen Mietvertrag einzugehen wäre mir nicht bekannt. Eigentlich müsste die Aussage des Besitzers der Wohnung reichen. Zumal wenn es sich um dein Elternhaus handelt.

    Wem gehört die Wohnung aber tatsächlich, wenn ich den gesamten Ausbau finanziere?

    Du kannst in deiner Wohnung mit einverständniss des Eigentümers umbauen was du willst, aber dadurch wirst du nicht zum Eigentümer.

    Ich zahle noch einige Jahre diesen Kredit ab. Was passiert wenn ich vor Ablauf der Abzahlung ausziehe?

    Nichts. Vieleicht freut sich dann ein evtl. Nachmieter über die schön Wohnung.

    Muss ich diesen Kredit weiterhin bezahlen oder nicht?

    Ja klar, wer sonst? Du hast doch den Kredit aufgenommen oder nicht?

    Wer muss die Kosten der Instandhaltung tragen?

    Normalerweise Vermieter bzw. Eigentümer.

  • Hallo!

    Eine Frage, weil nicht ganz klar.

    diese Wohnung befindet sich bei meinen Eltern im Haus.

    Ist es euer Eigentum, oder wohnen deine Eltern zur Miete dort?

    Auch hier Nachfrage:

    Allerdings wird nun von Seiten des Amtes ein Nachweis benötigt, dass ich mietfrei hier lebe. Aufgrund dessen, soll ich einen Mietvertrag unterschreiben.

    Bekommst du Leistungen nach dem SGB II? Was das Ganze nicht verständlicher

    macht. Nähere Erläuterungen wären gut.


    Gruß



  • Wem gehört die Wohnung aber tatsächlich, wenn ich den gesamten Ausbau finanziere?

    Es ist recht einfach: Die Eigentumsverhältnisse sind im Grundbuch geregelt.

    Selbst wenn Du hier die Wohnung komplett entkernst und sanierst, wirst Du trotzdem nicht der Eigentümer.

    Was passiert wenn ich vor Ablauf der Abzahlung ausziehe?

    Alles, was Du selbst in die Wohnung eingebracht hast und auch wieder rückstandslos entfernen kannst (Beispielsweise Einbauküche), kannst Du bei einem Auszug mitnehmen.

    Alle anderen Veränderungen (z.B. Fliesenlegearbeiten) werden in der Regel ein automatischer Bestandteil der Wohnung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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