Kaution noch nicht zurück

  • Hallo,
    ich habe da ein kleines Problem mit meinem damaligen Vermieter. Es hat sich so zugetragen: Ich habe meinem damaligen Vermieter die Kaution in Höhe von 500€ Bar gegeben. Dieses Geld hat er aber nicht wie gewöhnlich in einem Kautions-Sparbuch angelegt. Ich habe mich darüber nicht beschwert, da ich die Wohnung nur als Übergangslösung genutzt habe.

    Als es dann zur Kündigung des Mietvertrags kam und die Wohnung übergeben wurde, habe ich die Kaution nicht direkt wiederbekommen. Gründe dafür waren, dass er evtl. Nachzahlungen meinerseits kompensieren kann.

    Nach etwa einem halben Jahr und etlichen Anrufen habe ich die Kaution zum Teil von 350€ zurück bekommen. Die restlichen 150€ hat er aus selbigem Grund wie vorher zurückgehalten und gesagt, dass er erst ein halbes Jahr später die gesamte Kostenaufstellung hätte und zu seiner Sicherheit die 150€ behalten würde...

    Nun wurde ich durch Privatangelegenheiten abgelenkt und hab den Vorfall vergessen.

    Heute etwa 3 Jahre später bin ich durch Zufall wieder darauf aufmerksam geworden, habe meine Kontoauszüge durchgesehen und musste feststellen, dass ich den Betrag noch nicht überwiesen bekommen habe.

    Ich habe meinen damaligen Vermieter kontaktiert und er hat geantwortet, dass er die Angelegenheit prüft und evtl. die 150€ überweisen will. Dies ist nun auch schon wieder 1,5 Wochen her...

    Was kann ich tun um ihm mal Beine zumachen???:confused:

    Vielen Danke schonmal im Vorraus!!!

    Gruß
    MFm

  • Hallo mr.mfm,

    ich würde den ehem. VM per Einwurfeinschreiben auffordern, die Kaution einschliesslich der inzwischen angefallenen Zinsen binnen 14 Tagen abzurechnen und den Erstattungsbetrag auf mein KontoNr. xxx bei Bank YYY, BLZ zzz, zu überweisen.

    Info für Dich: NK-Nachzahlungsforderungen sind inzwischen nicht mehr möglich, da Du schreibst: "Heute etwa 3 Jahre später".
    Für die Zeit, wo Du keine NK-Abr. erhalten hast, kannste sogar die NK-Abschlagszahlungen zurückverlangen.
    Neulich hatten wir hier einen Fall, dass jemand (meiner Meinung nach) 5060 €uronen zurückverlangen konnte...

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