für den Hausmeister eine Fraeigabe zur Handlung - Formulierung

  • Hallo, für einen Vollmacht benötige ich für meinen Hausmeister eine Fraeigabe zur Handlung!

    Meine Frage? Kann man das so schreiben?

    Vollmacht zu Wohnungsangelegenheiten / Grundstücksangelegenheiten


    Als Hausmeister ist Herr XY befugt bzw. verpflichtet folgende Aufgaben in meinem Namen zu übernehmen & Anweisungen im Rahmen von Grundstücksangelegenheiten zu erteilen, sofern Sie von anderen Mietern verschuldet sind, welche den Hausmeister an der Ausführung seiner Arbeit hindert.

    Den Weisungen des Hausmeisters zur Erfüllung seiner Arbeit ist stets Folge zu leisten.

    Einmal editiert, zuletzt von biba-5384 (15. März 2018 um 17:27)

  • Solche Vollmachten solltest du dir besser von Haus&Grund oder einem Anwalt für Mietrecht verfassen lassen. Foren ist es nicht erlaubt Rechtsberatungen zu geben.

  • Ich schließe mich Köbes an.

    Nur als Hinweis: Für mich klingt diese Vollmacht so, als würde der Hausmeister künftig Verwaltungsaufgaben übernehmen.

    Hier wäre dann darauf zu achten, dass diese Tätigkeiten separat in einem Arbeits-/Zeitnachweis erfasst werden. Diese Tätigkeiten sind nämlich im Zuge der Betriebskostenabrechnung nicht umlagefähig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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