Mehrere Parteien

  • Hallo,

    Wenn ein Mietvertrag, sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite mit mehreren Personen geschlossen wurde, kann der Mietvertrag dann, von jeweils einer dieser Personen gekündigt werden?

    Also auf Mieterseite bin ich recht sicher, dass die Kündigung nur durch beide Leute gültig ist, aber wie sieht es bei einer Kündigung vermieterseits aus?

    Kann einer von zwei Vermietern alleine kündigen, z.B. wegen Eigenbedarf?
    Konkretes Beispiel: Der eine Vermieter wohnt schon im Haus (Zweiparteien), der zweite Vermieter will die andere Wohnung für sich oder seine Familie.
    Kann der 2te Vermieter die Zustimmung des anderen gerichtlich erzwingen?

    Was meint ihr?

  • Das hängt sicherlich damit zusammen, in welchem Rechtsverhältnis die Vermieter stehen. Allerdings kann auch hier Uneinigkeit in einen Streitfall münden

    Zitat

    Kann der 2te Vermieter die Zustimmung des anderen gerichtlich erzwingen

    Wenn beide Vermieter sich uneinig sind bleibt in der Regel nur dieser Weg.

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