Mietrecht / Wohnungsübergabe mit Protokoll

  • Hallo

    Ich habe am 26.02.2018 die Wohnungsübergabe mit meinem Vermieter ( nicht direkt der Vermieter, sondern ein Mitarbeiter von der Wohnungsverwaltung) durch geführt.

    Ein Übergabeprotokoll wurde geschrieben. "Der Herd ist abgenutzt" , sonst stand nichts drin.

    Das Protokoll wurde vom Mitarbeiter der Wohnungsverwaltung und mir unterschrieben.

    Es waren vier Zeugen vor Ort ( die neue Mieterin und deren Eltern, sowie meine Partnerin)

    Am 07.03.2018 erreichte mich ein Brief von der Wohnungsverwaltung, indem einige Dinge beanstandet werden. (alles Dinge, die nicht im Übergabeprotokoll stehen)

    Mir wird Zeit bis zum 15.03.2018 eingeräumt, um diese Fehler zu beheben. Sollte ich dieses nicht tun, wird darauf verwiesen, dass die Verwaltung es sonst selbst tut und es mit der Mietkaution gegen rechnet.

    Meine Frage: Ist es rechtens, nachdem ein Übergabeprotokoll geschrieben und von beiden Partein unterschrieben wurde, im Nachhinein mehr und andere Dinge zu fordern?

    Ps: Die neue Mieterin wohnt seit 01.03.2018 in der Wohnung, dass weiß ich, weil ich sie kenne.

    Liebe Grüße

  • Hallo,

    um was für Mängel handelt es sich denn konkret? Wenn es ein Protokoll gibt, dann kann der Vermieter nachträglich nur noch sogenannte verdeckte Mängel geltend machen, d.h. solche, die man zur Übergabe nicht erkennen konnte.

    Wenn der Vermieter hier aber einfache Mängel übersehen hat, dann ist das sein persönliches Pech.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es wird geschrieben, dass das Laminat aufgequollen sei.

    Der Vermieter und ich haben 1 Stunde bei Tageslicht und komplett leerer Wohnung für die Übergabe gebraucht.

    Dieser Mängel hätte dann doch auffallen müssen, oder?

  • Korrekt, das ich kein verdeckter Mangel. Ich würde die Forderung ablehnen und auf das Übergabeprotokoll verweisen.

    Vielleicht war es auch der Nachmieter? Laminat quillt recht schnell ;)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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