Bei ca. 25 Jahre altem Kunststofffenster ist der Schliessmechanismus kaputt gegangen

  • Bei einem Fenster in meiner Mietswohnung (Fenster lt. Aussage vom Hausmeister mind. 20 Jahre alt) ist der Schliessmechanismus kaputt gegangen (beim normalen schliessen des Fensters).

    Dieses habe ich am selben tag beim Hausmeister angezeigt. Tischler wurde vom Vermieter beauftragt (soll kommende Woche kommen).

    In meinem Mietvertrag steht "Der Mieter trägt ohne Vorliegen eines Verschuldens die Kosten für kleine Instandhaltungen und Instandsetzungen an den Teilen der Mietsache, die seinem häufigen und unmittelbarem Zugriff ausgesetzt sind, u.a. Fenster- und Türverschlüsse. ... soweit diese im Einzelfall einen Betrag von 100,- € nicht übersteigen (kalenderjährliche Kostenlast des Mieters für den Fall mehrerer Kleinreparaturen wird auf 400,- € begrenzt)."

    Soweit , so gut.

    Zwei fragen habe ich hierzu:

    1) Sollte in diesem Einzelfall die Reparaturkosten höher sein als 100,- €, muss der Vermieter alles tragen oder ich 100,- € und der Vermieter den rest ?

    2) Ich habe ein Schreiben meines Vermieters hierzu bekommen, worin er schreibt: " ..... dass die Kosten nicht durch uns zu tragen sind und getragen werden" (Mit der "Empfehlung", den Schaden meiner Versicherung zu melden.) Ist das so rechtens ? Daß der Vermiteer von vornherein jede Kostenübernahme ablehnt ?

    Danke für eure Hilfe.

  • 1) Sollte in diesem Einzelfall die Reparaturkosten höher sein als 100,- €, muss der Vermieter alles tragen oder ich 100,- € und der Vermieter den rest ?

    Wenn die Kosten mehr als 100 € betragen, zahlst Du gar nichts. Der Vermieter kann die Kosten nicht aufteilen. Sobald die Rechnungssumme 100,01 € beträgt, ist die Klausel hinfällig.

    Ich habe ein Schreiben meines Vermieters hierzu bekommen, worin er schreibt: " ..... dass die Kosten nicht durch uns zu tragen sind und getragen werden" (Mit der "Empfehlung", den Schaden meiner Versicherung zu melden.) Ist das so rechtens ?

    Der Vermieter ist nach § 535 BGB zur Instandhaltung der Wohnung verpflichtet. Warum er hier die Kosten jetzt schon ablehnt, ist mir unklar.

    (D)eine Versicherung wird hier auch keine Regulierung vornehmen. Weder handelt es sich um Hausrat, noch um einen Schaden, der durch Fahrlässigkeit o.ä. entstanden ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!