Wann muss der Vermieter Öl tanken?

  • Hallo,
    ich habe eine kurze Frage.
    Ich wohne in einem 6 Parteien Mietshaus.Wie haben uns nun langsam daran gewöhnt,dass der Hausbesitzer immer nur ganz kleine Mengen Heizöl bestellt.Dadurch fallen immer mal alle paar Wochen die Heizungen aus und er wird dann angerufen und bestellt wieder eine kleine Menge Öl.Ich kürze dann immer die Miete hür jeden Tag 1/30.
    Aber nun meine Frage,die ich mir jetzt stelle:ich hatte mal irgendwo gelesen,dass ein Vermieter Heizöl betsllen sollte wenn es günstig ist,z.B. im Sommer.Dadurch das in der Winterzeit der Ölwagen öfter kommt und da das Öl ja bekanntlich teurer ist,fällt dann natürlich auch die Nebenkostenabrechnung höher aus.
    Also gibt es eine Vorschrift,dass der Vermieter die Tanks z.B.im Sommer betanken muss?
    Gruss Axel

  • Also gibt es eine Vorschrift,dass der Vermieter die Tanks z.B.im Sommer betanken muss?
    Gruss Axel

    Nö, die gibt es nicht! Wie soll man das auch vorschreiben, wenn der Vermieter knapp bei Kasse ist für diese Einkäufe?

    Machen Sie den Vorschlag, dass die 6 Parteien Öl kaufen, wenn es günstiger ist und der Betrag mit den Betriebskosten verrechnet wird.

  • Nö, die gibt es nicht! Wie soll man das auch vorschreiben, wenn der Vermieter knapp bei Kasse ist für diese Einkäufe?

    Machen Sie den Vorschlag, dass die 6 Parteien Öl kaufen, wenn es günstiger ist und der Betrag mit den Betriebskosten verrechnet wird.

    ich dachte immer ein vermieter muss wirtschaftlich handeln und wenn heute in diesem winter zum 4x der heizölfahrer kommt,sehe ich nicht was daran wirtschaftlich sein soll.aber guter vorschlag,werde mal mit den anderen mietern reden.gruss

  • nochmal kurz ich,was hat es hiermit auf sich?
    § 556 Abs. 3 BGB

    darin steht:hat der Vermieter den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten

    und wenn ich im winter 4-5x immer nur 1500 liter pro bestellung oder so tanke,trifft das doch nichr zu,da im winter das öl eh schon teu´rer ist und man bei grösseren mengen auch noch den liter günstiger kriegen würde

  • Zitat

    ... da im winter das öl eh schon teu´rer ist

    Ist so nicht richtig. Zwar unterliegt der Ölpreis starken Schwankungen, aber diese sind nicht unbedingt auf die Jahreszeit zurück zu führen:

    Heizöl, Chart, Jahreschart, Ölpreis, Heizölpreis 2009, 2010, 2011

    Sicherlich soll ein Vermieter wirtschaftlich handeln. Allerdings gibt es keine Vorschrift für den Vermieter, die Ölpreise ständig zu beobachten und nur bei günstigen Preisen den Öltank komplett zu füllen. Das scheitert schon daran, dass sich die Preise eigentlich so gut wie täglich ändern.

  • axelku:
    "was hat es hiermit auf sich?
    § 556 Abs. 3 BGB
    darin steht: hat der Vermieter den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten"
    Richtig. Das darf aber niemals(!) zu Heizungsausfällen führen.

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