Rücktritt vom Mietvertrag möglich? - Hobby Werkstatt

  • Hallo liebe Community,

    meine 5 Bekannten und ich haben ein kleines Problem was unsere geplante Hobby Werkstatt betrifft.

    Im November 2017 haben wir den Mietvertrag unterschrieben und an den Vermieter geschickt. (Mietbeginn war der 01.01.2018)

    Einen unterschriebenen Mietvertrag haben wir bis heute nicht zurück bekommen und konnten seitdem die Räumlichkeiten nicht beziehen.

    Wir wurden von dem Vermieter jede Woche telefonisch hingehalten, "Es dauert noch ein bisschen bis ihr rein könnt. Bla Bla Bla"

    Da es uns langsam reicht, haben wir uns entschieden vom Vertrag zurück zu treten.

    Nun zu meinen Frage:

    Ist ein Rücktritt in diesem Fall möglich?

    Müssen wir den Vermieter schriftlich eine Frist zur Fertigstellung der Räumlichkeiten setzten bevor wir zurücktreten dürfen?

    Wäre euch sehr dankbar wenn Ihr mir helfen könntet.

    Vielen Dank


    Gruß Felix

    Einmal editiert, zuletzt von Shiny7290 (6. März 2018 um 18:29)

  • Also müssten wir ihm erst eine Frist setzten, bis wann die Halle fertig sein soll. Wenn er dem nicht nachkommt folgt die fristlose Kündigung?

    Ihr müßt dem Vermieter eine genaue Frist setzten bis wann er die Mietsache zur Verfügung stelle/übergeben muß.

    Kommt er dem nicht nach könnt Ihr fristlos kündigen.

    Das ganze, Abmahnung und Kündigung, aber nachweisbar per Einwurfeinschreiben!

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