Renovierungsarbeiten vor Mietbeginn

  • Hallo liebe Mitglieder,

    Ich ziehe zum 01.04 um.

    Gestern hatte ich das erste Mal die Möglichkeit mir die neue Wohnung zum Vermessen mal in Ruhe anzuschauen. (Habe den Schlüssel für diesen Tag vom Hausmeister bekommen).

    Nun fiel mir aber erstmals der Zustand der Wohnung auf. Flur und Küche sind weder geweißt noch neu tapeziert. Die Tapete im Schlafzimmer und im Wohnzimmer erscheint mir zwar neu, aber sie löst sich bereits von der Wand. Eine Wand wurde gar nicht tapeziert sondern einfach nur weiß angestrichen. Mal abgesehen davon, dass es keinen Bodenbelag gibt und die Steckdosen sowie Lichtschalter und Spülkasten der Toilette völlig vergilbt sind. Türrahmen sind auch nur teilweise vorhanden.

    Mein aktueller Stand ist, dass es weder Mieterlass gibt, noch dass ich den Schlüssel eher bekomme. (Beim letzten Telefonat hieß es, etwa eine Woche vorher).

    Es sind noch einige Mängel vorhanden, aber worauf ich hinaus möchte... Ist das wirklich rechtens? Muss ICH wirklich für diese Kosten und Arbeiten aufkommen?

    Ich bin alleinerziehend mit Baby, das macht die Sache auch nicht einfach.

    Mietvertrag wird erst am 14.03. unterschrieben. Ich habe allerdings eine verbindliche Reservierung der Wohnung.

    (Kleine Ergänzung: ich habe den Zustand der Wohnung bei der Besichtigung so schlimm nicht wahrgenommen. Ich hatte mich nur auf den nicht vorhandenen Bodenbelag, die Lichtsituation etc. konzentriert.

    Ich ziehe übrigens innerhalb der Verwaltung um und von mir wollen sie natürlich eine picobello renovierte Wohnung übernehmen).

    Vielen Dank fürs lesen. Vielleicht hat ja jemand Rat.

    Liebe Grüße und einen schönen Sonntag euch,

    Lini

  • Es sind noch einige Mängel vorhanden, aber worauf ich hinaus möchte... Ist das wirklich rechtens? Muss ICH wirklich für diese Kosten und Arbeiten aufkommen?

    Kurz und knapp: Wenn im Mietvertrag nicht vereinbart ist, dass der Vermieter eine renovierte Wohnung übergibt, dann ist das durchaus rechtens.

    Da der Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist, kannst Du dies mit dem Vermieter verhandeln. Hier wäre auch ein Mieterlass oder eine vorzeitige Schlüsselübergabe denkbar.

    Wenn ich lese, dass nicht einmal ein Bodenbelag vorhanden ist, bzw. teilweise sogar Türrahmen fehlen, würde ich mir genau überlegen, die Wohnung zu beziehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo und vielen Dank für die Antwort.

    Eine andere Wohnung kommt nur schwer in Frage, da ich zum Ende des Monats aus meiner Sicht jetzigen Wohnung muss.

    Zumal von den Behörden schon alles genehmigt ist.

    Ich konnte mich jetzt mit der Verwaltung einigen. Ich bekomme am 13.03 den Schlüssel und einen Monat Mieterlass.

    Liebe Grüsse und nochmals danke :)

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