Hallo zusammen,
folgendes Szenario:
ein Gläubiger 'G1' hat mittels Pfändungsbeschluss die Bruttomiete des Vermieter und Eigentümer pfänden lassen.
Drittschuldner der Mieter hat aufgrund diverser Mietmägnel eine Mietkürung vorgenommen und dem Eigentümer mitgeteilt.
Der Vermieter hat nach mehrmaliger Aufforderung und Fristsetzung zur Abstellung der Mängel nicht reagiert.
Ist der Mieter somit berechtigt dem Gläubiger daher nur den gekürzten Mietzins zu überweisen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen und Infos.
//Schlossherr
P.S.: Gläubiger 'G2' hat die offenen Forderungen von G1 gegenüber dem Vermieter gekauft und versucht nun rückwirkend die Differenz zur Bruttomiete vom Drittschludner (Mieter) einzufordern.
 
		 
		
		
	 und reagiert schon jahrelang nicht auf Schreiben.
 und reagiert schon jahrelang nicht auf Schreiben.