Kautionsrückgabe / Mobilärkonflikt

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin vor einiger Zeit wegen einen persönlichen Konflikt mit den Vermieter aus meiner Wohnung ausgezogen.

    Beim damaligen Einzug in die betroffene Wohnung war bereits diverses Mobilär in der Wohnung vorhanden, bspw. die Küche oder ein Vitrinenschrank. Andere kleinere Teile wie bspw. der Toilettensitz oder der Armaturenduschkopf waren nicht vorhanden, hiervon wurde aber nichts im Mietvertrag erfasst.

    Kurz vor dem Auszug fragte ich beim Vermieter nach wie es mit dem vorhandenen Mobilär aussähe, da ich bspw. die Küche durchaus gebrauchen könnte oder sonst neu anschaffen müsste und davon ja nichts im Mietvertrag erfasst worden war. Theoretisch hätte ich es ja "einfach mitnehmen" können. Da wir im Streit geritten waren beharrte er darauf ich solle diese zurücklassen, sie gehören schließlich ihn. Das tat ich auch. Da die Dinge wie der Toilettensitz von mir gekauft worden waren nahm ich diese allerdings mit.

    Am Tag des Auszuges weigerte sich der Vermieter persönlich anwesend zu sein. Anschließend schaltete er auch im Bezug auf andere Themen seinen Anwalt gegen mich ein.

    Nun, sein Anwalt besteht nun darauf, die Wohnung sei nicht ordnungsgemäß verlassen worden. Ich soll mein Mobilär, also Küche, zurück gelassen haben, andere Dinge wie der Toilettensitz entwendet haben. Aufgrund dessen soll die Kaution in voller Höhe von zwei Monatsmieten aufgerechnet worden sein weshalb ich diese nun nicht erhalte.

    Erstmal Punkt abhacken: ich besitze noch die Rechnung vom lächerlichen Toilettensitz als auch meine Großmutter, die bestätigen kann, dass sie mir damals den Duschkopf schenkte.

    So nun zum wichtigen: in dieser Stadt kostet es ca 70€ beim Sperrmüll das jeweilige Mobilär zu entsorgen wenn man es sofort weg haben möchte, gar kostenlos wenn man in der Lage ist zwei Wochen zu warten. Selbst wenn ich den Rest tatsächlich entwedet hätte, kommt man betragsmäßig nicht auf zwei Monatsmieten um diese i.v.H. abzurechnen.

    Der größte Punkt ist allerdings!! Das Mobilär ist überhaupt nicht entsorgt worden! Es steht vor der Haustür seit über 6 Monate, blockiert das Schlafzimmerfenster von eine Nachbarin und lockt Ungeziefer!


    Wie muss ich nun in dieser Angelegenheit vorgehen?

  • Anwalt einschalten und ihn machen lassen. Alleine wirst du da keinen Erfolg haben können.

  • Gab es bei der Wohnungsübergabe bei Einzug ein Übergabeprotokoll? Oder waren Zeugen dabei? Hat der Vermieter irgendwo unter Zeugen Mal bestätigt, dass die Küche sein Eigentum ist?

  • Gab es bei der Wohnungsübergabe bei Einzug ein Übergabeprotokoll? Oder waren Zeugen dabei? Hat der Vermieter irgendwo unter Zeugen Mal bestätigt, dass die Küche sein Eigentum ist?

    Das ist der Punkt. In vielen Punkten wie auch dieser ist meiner Mutter als Zeugin anwesend gewesen. Ich fürchte aber, da wir kein besonders gutes Verhältnis haben, sie wurde mich nicht vor Gericht mit ihrer Aussage unterstützen.

    Ich verfüge über eine Videoaufnahme, die von mir wenigen Tagen nach Wohnungsbezug erstellt wurde. Nach Mietvertrag hätte ich die Wohnung am 1ten beziehen sollen, tatsächlich erhielt ich den Schlüssel jedoch zwei Wochen später. Aus dieser Aufnahme geht hervor, dass das umstrittene Mobilär bereits vorhanden ist, so wie anderes Mobilär, dass die Vor-mieterin mir im freundschaftlichen Sinne als auch wegen Neuanschaffung mir hinterließ und Besitzmäßig entsprechend nun mir gehörte.

  • Ich kann mir von diesem Video kein Bild machen.

    Es bleibt aber festzuhalten, dass Sie in der Nachweispflicht sind.

    Wenn Ihre Mutter Ihnen nicht hilft, bleibt nur die Räumung der Wohnung auf Ihre Kosten.

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