Nebenkostenabrechnung - Wenn der Vermieter die Nebenkosteabrechnung nicht ausstellt

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage zur Thema Mietrecht.Mein damaliger Vermieter hat mir kein Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 ausgestellt und dem entsprechend das Guthaben für die Vorauszahlung nicht erstattet da ich nur für wenige Monate im Sommer Wohnung benutzt habe.Auf meine Anrufe hat er meistens nicht reagiert oder sagte er mir immer das er noch Zeit bis 31.12.2017 hätte und dass er die Unterlagen nicht hat sondern Steuerberater. Am 2.1.2018 habe ich ihm eine Frist gesetzt, die er natürllich ignoriert hat.Ich habe es schon dem Anwalt übergeben und wir haben schon gerichtlichen Mahnbescheid beantragt trotzdem reagiert der Vermieter nicht. Ich frage mich nun was macht den Vermieter so sicher dass er sich so verhält? Wer zahlt die ganzen Anwalts-,bzw. Gerichtskosten,Vermieter oder ich?

    Ich bedanke mich im Voraus!

  • Hallo,

    Unterlagen sind beim Steuerberater ist ein gängiges Mittel einen Mieter hinzuhalten, nur so nebenbei.

    So, hat der Vermieter gegen den Mahnbescheid Einspruch eingelegt, wenn nicht und die Frist ist abgelaufen sollte der nächste Schritt der Vollstreckungsbescheid sein, von selber wird da nichts gehen, dieser muss im Nachgang beantragt werden, dies sollte der Anwalt wissen und gegenbenenfalls informieren.

    Das Versäumnis verschuldet der Vermieter, von daher muss er auch die Kosten tragen, die werden mit hinzugerechnet.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo anitari und BHShuber,

    vielen Dank für eure Antworten.

    Vorauszahlungen waren im Vertrag vereinbart. Deswegen konnte ich den Vermieter nicht verstehen, weil eigentlich die ganze Anwalts-,und Gerichtskosten er zahlen müsste. Ich wollte nur weitere Meinungen hören.

    Liebe Grüße

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