Wie lange darf ein Besuch sein, ohne als Mitbewohner zu gelten?

  • Hey, ich erwarte einen amerikanischen Austauschstudenten, den ich bei einem Auslandssemester kennen gelernt habe. Ich hatte ihm zugesagt, dass er bei mir so lange wohnen könne, da ich ein Zimmer frei hätte, welches sonst nur als Büro Verwendung hat. Er würde genau ein Semester bleiben und danach geht es wieder in die Staaten. Nun frage ich mich, ob dieser als Besuch gilt, oder als Mitbewohner? Müsste ja meinem Vermieter einen neuen Mitbewohner melden, damit er die Nebenkosten anpassen kann.

  • Hallo Kim, Besucher dürfen über längere Zeit hinweg in der Mieterwohnung verbleiben. Wird der Besucher allerdings länger als sechs Wochen am Stück in der Mieterwohnung leben, hat der Vermieter ein Recht zu erfahren, ob der Besuch nicht schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesem Fall muss der Vermieter über den sehr lang angesetzten Besuch informiert und um Erlaubnis gefragt werden, weil der zusätzliche Besucher unter Umständen in die Betriebskostenumlage mit einbezogen werden müsste.

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