Vorankündigung fristlose Kündigung und Begleichung der Rückstände

  • Hallo Guten Tag:

    Ich habe am Freitag, 16.02. , von unserer Hausverwaltung eine E-Mail mit der Vorwarnung bekommen, dass sie mir nächste Woche, also diese Woche, die fristlose Kündigung schicken und zustellen werden.

    Es waren 2 Monatsmieten offen und die Nachzahlung der Betriebkosten aus dem letzten Jahr.

    Die 2 Monatsmieten habe ich überwiesen, und zwar vorgestern am 19.02.

    Die Nachzahlung Betriebkosten ist in Arbeit, das Geld wird auch kommen, ist aber immer noch offen.

    ALL DAS HABE ICH VORGESTERN DER HAUSVERWALTUNG PER E MAIL GECHILDERT UND DIE QUITTUNGEN DER MIETEN AUCH GESCHICKT.

    Jetzt die Frage an das Forum: wird die fristlose Kündigung, die angekündigt war, immer noch kommen?

    Danke

    Peter

  • Hallo,

    natürlich kann die kommen, doch ist diese dann als gegenstandslos anzusehen, da ja mit Zahlung des Rückstandes, bzw. der rückständigen Mietzahlungen die Kündigung geheilt wäre.

    Nun liegt es an dir, die höchstwahrscheinlich vorsorglich und ersatzweise fristgerechte Kündigung einhergehend abzuwenden indem du pünktlich die Miete entrichtest und die Grundlage einer berechtigten Kündigung abwendest.

    Die Entrichtung der Nebenkostennachzahlung hat mit der Mietzahlung nichts zu tun und berechtigen den Vermieter auch nicht zu einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung.

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!