inhaltliche vs. formelle Fehler in Betriebskostenabrechnung

  • Hallo,

    ich bin ganz neu hier und habe mich vor allem registriert, weil ich eine Frage habe bzgl eines atuellen Problems..

    Vor 2 Jahren etwa bekamen wir eine Betriebskostenabrechnung, mit der wir nicht einverstanden waren. Zum einen, weil uns fälschlicherweise der gewerbliche Müll des Blumenladens, der sich mit im Haus befindet, angerechnet wurde. Zum anderen, weil wir dachten, wir versuchen mal die Kosten für Gärtnerarbeien, Hausmeister und Winterdienst zu verringern, da das zwar abgerechnet wird jährlich, aber kaum bis nie etwas getan wird. Es gibt praktisch keinen Garten hier, auch zum Kehren des Durchgangs kommt fast nie jemand, und der Winterdienst war in dem Jahr gar nicht da - das eine Mal Schnee schippen hatte eine Hausmitbewohnerin erledigt! Warum sollte man das also alles bezahlen, wenn man gar nicht zufrieden ist mit den Arbeiten? Also sind wir in Einspruch gegangen, haben die Kosten aufgelistet, die wir nicht zahlen, wodurch es statt einer Nachzahlung zu einem Guthaben gekommen wäre. Bis vor einem Monat hat sich niemand dazu gemeldet.

    Nun kam plötzlich ein Inkasso-Unternehmen: Den ehemaligen Besitzer gibt es nicht mehr, die ehemalige Verwaltungsfirma hat sich aufgelöst und ihre offenen Rechnungen verkauft an eine Firma, die nun mithilfe dieses Inkasso-Unternehmens versucht, das Geld einzutreiben.

    Wir erklärten den Sachverhalt und wurden darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Rechnung und dem Fehler mit dem betrieblichen Müll um einen inhaltlichen und nicht einen formellen Fehler handelt. Bei formellen Fehlern kann man sagen, dass man das nicht zahlt, es kann auch verjähren. Bei inhaltlichen nicht. Da ist es eher so, dass man kein Drama draus machen soll, einfach das richtige bezahlen und gut. Zumindest haben wir es so verstanden.

    Es wurde uns geschrieben, dass die Verwaltungsfirma damals sicher nichts gemacht hat, da es rechtlich nicht nötig war, uns zu antworten oder sowas. Dieses Inkasso-Unternehmen hat definitiv keine Ahnung von all den Kosten und so. Die wissen nicht, wieviel zu viel wir für den Müll gezahlt haben. Haben uns jetzt gesagt, wir sollen einfach 80 Euro zahlen und dann ist gut. Das wären noch ca 7€ zu viel, wenn wir darauf bestehen, den gewerblichen Müll nicht zu zahlen.

    Nun meine Frage: Gibt es hier jemanden, der in dieser Sache sagen würde, dass es sich vielleicht doch nicht nur um einen inhaltlichen, sondern um einen formellen Fehler handelt? Wir sind wirklich einfach sehr unzufrieden mit der Hausverwaltung, der damaligen und auch der aktuellen. Wäre das nicht so, würden wir es einfach bezahlen. Außerdem gefällt uns die Art nicht, uns nach keinem einzigen Kontakt diret ein Inkasso-Unternehmen aufzuhalsen!
    Drum überlegen wir, ob es nicht vielleicht doch ein formeller Fehler sein könnte, dass auf unserer Rechnung statt 0€ und irgendwas von wegen "diesen Anteil müssen Sie nicht zahlen" ein Betrag steht, und die uns das nur so schreiben, dass es ein inhaltlicher ist. Ich verstehe nicht, dass die Verwaltung damals nicht antworten musste. Wenn wir auf den Fehler hinweisen und es korrigiert haben wollen, könnten die das doch schon machen, oder?

    Tut mir leid für den vielen Text, aber ich glaube, um alles zu verstehen, war das nötig..

    Vielen Dank!!

  • Vor 2 Jahren etwa bekamen wir eine Betriebskostenabrechnung, mit der wir nicht einverstanden waren. Zum einen, weil uns fälschlicherweise der gewerbliche Müll des Blumenladens, der sich mit im Haus befindet, angerechnet wurde. Zum anderen, weil wir dachten, wir versuchen mal die Kosten für Gärtnerarbeien, Hausmeister und Winterdienst zu verringern, da das zwar abgerechnet wird jährlich, aber kaum bis nie etwas getan wird. Es gibt praktisch keinen Garten hier, auch zum Kehren des Durchgangs kommt fast nie jemand, und der Winterdienst war in dem Jahr gar nicht da - das eine Mal Schnee schippen hatte eine Hausmitbewohnerin erledigt! Warum sollte man das also alles bezahlen, wenn man gar nicht zufrieden ist mit den Arbeiten? Also sind wir in Einspruch gegangen, haben die Kosten aufgelistet, die wir nicht zahlen, wodurch es statt einer Nachzahlung zu einem Guthaben gekommen wäre. Bis vor einem Monat hat sich niemand dazu gemeldet.

    Hallo,

    ein Blick in den Mietvertrag hilft hier schon weiter, der Mieter hat sich ohne den Inhalt zu kennen, verpflichtet zur Zahlung von Neben- und Betriebskosten, somit ist die Forderung das nicht mehr zahlen zu wollen schon mal im Ansatz unberechtigt!

    Ich verstehe nicht, dass die Verwaltung damals nicht antworten musste. Wenn wir auf den Fehler hinweisen und es korrigiert haben wollen, könnten die das doch schon machen, oder?

    Weil das was du da geändert haben möchtest oder denkst, dass es für dich ein berechtigter Anspruch wäre zunächst im Innenverhältnis mit dem Vermieter und Mietvertragspartner zu klären wäre, hierbei handelt es sich weder um einen inhaltlichen noch formellen Fehler.

    Deine Einwände berechtigen dich im aller höchsten Fall zu einer ordentlichen Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende mehr nicht, auch wenn du das nicht im Ansatz lesen möchtest gibt es von deiner Seite her gesehen, keine berechtigte Forderung.

    Gruß

    BHShuber

  • Ok danke sehr! Das klingt natürlich genau nach dem, was wir auch denken/befürchten. Wir dachten nur, man kann es ja mal versuchen... ;) bzw. das mit dem Müll, das geht halt wirklich nicht, das bezahlen wir einfach nicht und dann ists wahrscheinlich auch rechtlich in Ordnung.

  • bzw. das mit dem Müll, das geht halt wirklich nicht, das bezahlen wir einfach nicht und dann ists wahrscheinlich auch rechtlich in Ordnung.

    Wendet euch bitte an den ortsansässigen Mieterverein zur Prüfung.

    Der Mietvertrag wäre auf diesen Fakt zu prüfen, was steht dort?



  • Hmm naja, ich denke, dass das schon ok ist so, denn wir mussten diesen Anteil noch nie bezahlen und im Mietvertrag steht auch, dass wir den gewerblichen Müll nicht zahlen müssen.

  • Hmm naja, ich denke, dass das schon ok ist so, denn wir mussten diesen Anteil noch nie bezahlen und im Mietvertrag steht auch, dass wir den gewerblichen Müll nicht zahlen müssen.

    Hallo,

    wenn Wohn- und Gewerbe zusammentreffen, werden die Kosten die vom Gewerbe verursacht wurden ausgekehrt bevor dann die Kosten feststehen die den Mietern der Wohneinheiten umlagefähig berechnet werden, ihr zahlt nicht für die Gewerbeeinheiten.

    Einsichtsrecht in die Unterlagen bei der Hausverwaltung habt ihr, dort könnte man das sehr schön nachvollziehen.

    Gruß

    BHShuber

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