Renovierung der Gartenmauer

  • Unseren Vorgarten begrenzt eine, ca. 30 cm hohe Gartenmauer, die gefliest ist. Im Laufe der Zeit sind die Fliesen verwittert und an einigen Stellen auch komplett von der Mauer abgefallen. Die darunterliegende Beton hat durch die Witterungseinflüsse einen Riss der sich weiter ausbreitet. Die Mauer endet in zwei betonierten und gefliesten Pfosten, die die Garageneinfahrt begrenzen, an einem der Pfosten sind ebenfalls die Fliesen abgefallen. Wir wurden auf diesen Zustand von Dritten bereits mehrfach angesprochen und finden diesen einfach nur peinlich. Wir haben den Vermieter auch bereits mehrfach darüber in Kenntnis gesetzt, doch dieser weigert sich die Mauer zu renovieren. Haben wir das Recht die Miete zu mindern bzw. die Mauer selbst renovieren zu lassen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung zu stellen? Gibt es hier Erfahrungswerte?

  • Eine Mietminderung finde ich schwierig. Der § 536 BGB besagt, dass eine Mietminderung dann rechtens ist, wenn der Gebrauchswert der Mietsache beeinträchtigt ist. Optische Beeinträchtigungen fallen hier in der Regel raus.

    Die Mauer steht auf deinem angemieteten Vorgarten?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    auch die Optik einer Mietsache und deren Bestandteile kann einen Mangel an der Mietsache darstellen, das ist nicht ausgeschlossen.

    siehe hier: Urteile optischer Mangel

    Es ist allerdings in jedem Fall anzuraten, hier einen Anwalt hinzu zu ziehen und nicht eigenmächtig ins Blaue hinein zu schießen, das kann sehr schlecht für einen Mieter ausgehen.

    Gruß

    BHShuber

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