Mietrückzahlung wegen zu kleiner wohnung ???

  • Hallo
    Habe Festgestellt, das meine Wohnung nur 43 m² hat aber mir die mit 50 m² vermietet wurde. wohne aber nun schon 12 jahre in der wohnung. habe ich anspruch auf mietrückerstattung (wenn ja für welche zeit) und um wieviel kann oder darf ich die miete kürzen?

  • Ohne einen pfiffigen Anwalt für Mietrecht würde ich die Sache nicht angehen. Denn wenn der beweist, dass Ihnen der Mangel erst jetzt bekannt wurde, dann wird er darlegen, dass bisher die Verjährung noch nicht begonnen hat und die Überzahlung der Miete seit Anbeginn Ihres Mietverhältnisses einfordern.

    Also, auf zum Anwalt!

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