Guten Tag,
wir leben derzeit in einer Wohngemeinschaft mit vier Parteien und haben uns dazu entschlossen zu kündigen.
Die Kündigung ist auch fristgerecht eingegangen, leider habe ich alleine die Kündigung unterschrieben mit dem Kürzel i.A., sodass ich quasi im Auftrag aller die Kündigung angefertigt und verschickt habe.
Jetzt hat es sich so verhalten, dass die Kündigung wenige Tage später zurückkam mit dem Vermerk, es müssen alle Unterschriften auf der Kündigung vorzufinden sein. Gesagt, getan.
Natürlich hat sich dadurch der Auszugstermin um einen Monat verschoben, weil durch den Briefverkehr die (im Mietvertrag angegebene) dreimonatige Frist nicht gewährleistet werden konnte.
Nun meine Frage, ob das erste Schreiben mit der Unterschrift i.A. trotzdem Gültigkeit besitzt und man auf den ersten Auszugstermin eine Art rechtlichen Anspruch hätte, oder ist die Kündigung tatsächlich erst mit ausnahmslos allen Unterschriften der Mietparteien gültig?
Beste Grüße und vielen Dank