Rückgabe der Kaution

  • Hallo,

    ich hoffe hier mit meinem Anliegen richtig zu sein.

    Während meiner Ausbildung habe ich eine kleine Wohnung angemietet, habe die Miete auch selbstverständlich regelmäßig gezahlt und bin allen Pflichten, die ein Mieter hat, nachgekommen.

    Nach etwa einem Jahr wurde aufgrund von firmeninternen Schwierigkeiten mein Ausbildungsvertrag aufgelöst. Als mir das mitgeteilt wurde, habe ich sofort meinen Vermieterinnen bescheid gesagt, dass ich kündigen werde, da ich die Zahlung der Miete nicht garantieren kann (ich wusste ja nicht, wie schnell ich einen neuen Ausbildungsplatz bekomme), habe mich sofort auf die Suche nach Nachmietern gemacht und auch die Kündigung direkt eingereicht. Ab diesem Zeitpunkt wurde es merkwürdig - obwohl ich vorher keine Probleme mit den Vermieterinnen hatte.

    Die erste Kündigung - obwohl ich sie persönlich in den Briefkasten geworfen habe - kam angeblich nicht an. Somit verschob sich die Kündigungsfrist und verlängerte sich natürlich um einen weiteren Monat, nachdem ich eine weitere Kündigung abgegeben habe.

    Ich habe dann auf eigene Faust Nachmieter gesucht - begehrte Lage, so kamen fast 30 Interessenten als Nachmieter in Frage, die auch ohne Ausnahme alle zum Anfang des nächsten Monats hätten einziehen können. Meine Vermieterinnen wollten dann, dass ich nach deren vorgegebenen Kriterien drei Personen auswähle und ihnen deren Selbstauskünfte übergebe. Das habe ich natürlich sofort erledigt - jedoch erhielt keiner dieser drei Personen, mit denen ich im Nachhinein noch in Kontakt stand, jemals eine Rückmeldung von den Vermieterinnen. Diese behaupteten allerdingst, die Drei hätten kein Interesse mehr gehabt - völlig an den Haaren herbei gezogen, aber nun gut. Also übergab ich den beiden Vermieterinnen auch noch die Selbstauskünfte der anderen über 20 Interessenten, damit ich so schnell wie möglich aus dem Vertrag austreten und mein Nachmieter einziehen konnte. Auch von diesen vielen Personen wurde niemand ausgewählt.

    Mittlerweile habe ich nicht mehr in der Wohnung gewohnt, sondern bin bei Freunden untergekommen. Die Wohnung war bis auf ein kleines Sofa und ein auseinandergebautes (3 Monate altes!) Bett in der Mitte des Raumes komplett geräumt.

    Eines Tages erhielt ich eine Email von den Vermieterinnen, dass ich doch bitte meine Möbel (trotz laufendem Mietvertrag) aus der Wohnung entfernen solle. Des weiteren würden aus dem Bett schwarze Tiere krabbeln, für dessen Entfernung sie nun einen Kammerjäger rufen und mir die Kosten in Rechnung stellen würden. Außerdem wären sie in der Wohnung gewesen und hätten einige Mängel festgestellt.

    Am nächsten Morgen bin ich sofort in die Wohnung gefahren, konnte weder Tiere noch Mängel entdecken und habe der Auftragsvergabe an einen Kammerjäger direkt widersprochen. Auch die von den Vermieterinnen genannten Mängel konnte ich auch mit zwei Zeugen nicht feststellen und habe die genannten Stellen auch fotografiert, um beweisen zu können dass dort keine Mängel sind.

    Nun wollten sie, dass ich eine hellgraue und eine hellrosa Wand komplett weiß streiche und 6 Löcher von Gardinenstangen schließe. - Hätte ich nicht tun müssen, habe ich jedoch trotzdem getan, um endlich Ruhe zu haben.

    Dann wollten sie, dass ich eine stark gebrauchte Cerankochplatte austausche, wegen angeblichen Beschädigungen, die nicht vorhanden waren. Und eine Tür wollten SIe auch ausgetauscht haben - mit der Begründung ich hätte sie beschädigt und die Stelle ausgebessert. - Leider bin ich handwerklich nicht sehr begabt und hätte einen etwaigen Schaden umgehend den Vermieterinnen gemeldet, also ist auch das totaler Unsinn gewesen.

    Das Ende vom Lied war, dass ich nun einen Monat vor regulärem Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag entlassen wurde, die Miete für zwei Monate nicht zahlen konnte und es dann endlich zu einer Endabnahme kam, bei der KEINE MÄNGEL festgestellt wurden. (Diese Abnahme haben wir gemeinsam mit einem meiner Freunde durchgeführt. Wir beide wurden jedoch mitten in der Abnahme nach draußen gebeten, so dass die Vermieterinnen die Abnahme alleine durchgeführt haben.)

    Meine Fragen lauten nun:

    1. Kann ich noch im Nachhinein dagegen vorgehen, dass die beiden Vermieterinnen ohne meine Erlaubnis und Kenntnis in meiner Wohnung waren, um sozusagen eine Vorabnahme gemacht haben?

    2. Ist es rechtens, dass sie die Endabnahme ohne mein Beisein durchgeführt haben?

    3. Ich habe ein Kautionssparbuch eingerichtet und den Vermiterinnen inklusive Verpfändungserklärung ausgehändigt. Ist es richtig, dass sie nach Ablauf einer 6-monatigen Prüffrist ohne Feststellung weiterer Mängel zur Herausgabe des Sparbuches verpflichtet sind? Ist eine Kautionsabrechnung notwendig?

    4. Ich weiß dass Vermieter zur Verrechnung der Kaution mit offenen Mietforderungen berechtigt sind. - Ich habe denen auch mehrfach erklärt, dass sie gerne jederzeit mit dem Sparbuch zur Bank gehen und sich das Geld holen können, was bis heute nicht geschehen ist. Habe ich nun das Recht darauf, die Kaution vollständig zurück zu erhalten?

    5. Wie sollte ich in dieser Situation am besten weider vorgehen?

    Für jede Art von schneller Hilfe wäre ich wirklich wirklich dankbar!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!