Hallo!
Ich bin etwas unschlüssig, wie ich und meine Freundin vorgehen sollen.
Hier die Geschichte. Vor etwa 5 Jahren ist meine Freundin zu einem sehr guten Freund von uns gezogen. Also eine zweier WG. Ich habe noch bei meinen Eltern gewohnt.
Sie und dieser Freund stehen zusammen als Hauptmieter im Vertrag.
Dieser Freund hatte einige Zeit später einen psychischen Zusammenbruch. Er hat seinen Job verloren, konnte die Miete nicht mehr zahlen und kam für 6 Wochen in die Psychiatrie. Als er rausgekommen ist Zog er in eine Wohnung von seinen Eltern ein, wo er, soweit wir wissen bis heute kostenlos wohnt. Der Vermieter meiner Freundin hat von all dem nichts mitbekommen.
Seit dem unterstütze ich meine Freundin mit der Miete.
Das ging etwa 3 Jahre so. In diesen Drei Jahren war es nie klar ob unser Freund wieder psychisch stabil wird oder nicht. Deswegen haben wir nichts unternommen. Er hätte ja jederzeit wieder zurück kommen können. Mittlerweile ist er untergetaucht und wir haben keinen Kontakt mehr zu ihm. Unsere letzten Infos sind, dass er wieder Psychotisch ist. So viel zur Hintergrundgeschichte.
Nun will ich nach dieser langen Zeit in die Wohnung von meiner Freundin einziehen. Wir haben Antrag auf Nachzug des Lebenspartners an unsere Hausverwaltung gestellt. Sie bitten nun um eine Stellungnahme meiner Freundin, da unser Freund ja immer noch im Mietvertrag ist. Am liebsten würden wir ihn aus dem Vertrag streichen. Ist das einseitig möglich, oder brauchen wir sein Kündigungungsschreiben? Wie sollen wir vorgehen, wenn wir keinen Kontakt zu ihm herstellen können?
Und die wichtigste Frage: Haben wir irgendetwas getan, das so sehr gegen den Mietvertrag verstößt, dass meine Freundin fristlos gekündigt werden kann?