Lebenspartner befriesteter Untermietvertrag

  • Hallo,

    ich habe meinen Vermieter um die Erlaubnis gebeten, dass mein Lebenspartner mit einziehen darf. Daraufhin habe ich einen Untermietervertrag bekommen, der für ihn auf zwei Jahre befrietet wurde.

    Darf der Vermieter die Verlängerung für den Untermietvertrag nach Ablauf verweigern? Warum wird der Untermietvertrag überhaupt befristet?

    Als Hauptmieterin habe ich einen unbefristeten Vetrag.

    LG

  • Eigentlich ist es solchen Fällen doch so, dass die Aufnahme des Lebenspartners vom Vermieter zu erlauben ist. Lies bitte dazu § 553 BGB.

    Dem Vermieter wären dann nur die persönlichen Daten zu nennen.

    Wenn ich jetzt richtig gelesen habe, hat der Vermieter für den Lebenspartner einen Untermietvertrag erstellt. Das ist völliger Unsinn, denn der Vermieter für den Lebenspartner ist die Hauptmieterin und nur sie würde einen solchen Vertrag mit dem Lebenspartner machen können. Es sind rechtlich zwei getrennt Mietverträge.

    Aber wie oben schon gesagt, ist hier kein weiterer Mietvertrag erforderlich.

  • ich habe meinen Vermieter um die Erlaubnis gebeten, dass mein Lebenspartner mit einziehen darf. Daraufhin habe ich einen Untermietervertrag bekommen, der für ihn auf zwei Jahre befrietet wurde.

    Der VM kann Dir die Aufnahme Deines Lebenspartners nicht untersagen, es sei denn, es gäbe dazu wichtige Gründe. Einen Mietvertrag für Deinen Partner kann der VM ebenso wenig ausstellen.

    Nur nebenbei; Der VM kann Dir die Aufnahme Deines Partners ohne Grund nicht verwehren, Du könntest die Ausnahme des Partners in Deine Wohnung sogar einklagen.

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