Mietminderung bei Feuchtigkeit und offenen Wänden?

  • Hallo zusammen,

    ich wohne in einer 3er WG und wir haben seit ca 3-4 Wochen in zwei Zimmern (Schlafzimmer) feuchte Stellen an der Decke. Diese haben wir direkt unserem Vermieter gemeldet, der erst eine Woche später darauf reagiert hat. Durch den Regen sind die Stellen immer größer geworden und haben stellenweise angefangen zu tropfen. Heute kamen endlich Handwerker, die die Wände in den beiden Zimmer an den besagten Stellen aufgebrochen und festgestellt haben, dass dort Rohre gerostet sind. Es scheint ein größeres Thema zu sein. Da unser Vermieter selbst aktuell nicht da und erreichbar ist, haben die Handwerker die Wänder erst einmal offen gelassen und wollen nächste Woche mit unserem Vermieter sprechen, wie es hier weitergehen soll. Sprich wir haben aktuell in zwei Zimmer Löcher in den Wänden mit feuchten Rohren und die Luft in den Zimmern und der Wohnung ist feucht und muffig. Zwar kann in den Zimmern noch geschlafen werden, angenehm ist es aber auf keinen Fall und der Putz bröckelt von den Wänden.

    Hier ist meine Frage, inwiefern wir ein Recht auf Mietminderung haben und falls dem so ist, wie wir hier im besten Fall vorgehen?

    Danke für die Hilfe im Voraus.

    Beste Grüße

    Julia

  • Ab Kenntnisnahme des Vermieters vom Mangel ist die Mietminderung möglich. Nur sollte die Minderung in Euro ein Anwalt feststellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass zuviel Miete einbehalten wird und letztlich zu einer Kündigung führen könnte. Meine Meinung.

  • Vorsicht bei der Mietminderung!

    Da der Vermieter reagiert hat, die Arbeiten begonnen haben, kann die Minderung

    nur bedingt und den Umständen angepasst vorgenommen werden.

    Bitte vor Ort sich umgehend an einen Mieterverein wenden.



  • Eine Mietminderung wird in der Höhe durch den Mieter ermittelt. Wie er das macht ist seine Angelegenheit. Ob mit Hilfe von außen bleibt ihm überlassen. Auch dazu sollte man den Hinweis in Beitrag #3 beachten.

    Es betrifft allgemein den Verlust der Tauglichkeit oder den teilweise Verlust der Tauglichkeit der Wohnung.

    Dieser Verlust wird i.a.R. prozentual festgelegt. Da es grundsätzlich keine einfachen Regelungen dafür geben kann - weil Mietminderungen immer nur individuell beurteilt werden können - kann man sich als Mieter lediglich an bereits abgeurteilten Mietminderungen orientieren. Solche Urteile findet man im Netz unter "Mietminderungstabellen".

    In dem hier geschilderten Fall könnte man (Wasser tropft von der Schlafzimmerdecke) vermutlich 20 - 25% Minderung direkt mit der Bruttowarmmiete verrechnen.

    Mietminderungen werden - auch tageweise - direkt mit den Mietzahlungen verrechnet und laufen bis zur vollständigen Behebung des Mangels.

    Sie brauchen nicht vom Vermieter genehmigt oder mit ihm vorher abgesprochen zu werden. Es genügt die Mangelmeldung und der Hinweis auf eine sofortige Minderung.

    Mietminderungen sind ein riesiges Thema und ein Mieter ist besser beraten sich beispielsweise über entsprechende Seiten im Netz vorab zu informieren.

  • Vorsicht bei der Mietminderung!

    Da der Vermieter reagiert hat, die Arbeiten begonnen haben, kann die Minderung

    nur bedingt und den Umständen angepasst vorgenommen werden.

    Bitte vor Ort sich umgehend an einen Mieterverein wenden.

    Hallo,

    vollkommen richtig, zumindest bis eine Information eingeholt ist die Miete in jedem Fall unter Vorbehalt der Minderung entrichten sonst ist es Sahnesoße mit rückwirkend Forderungen erfolgreich durchzusetzten.

    Gruß

    BHShuber

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