Zwischenmiete in Wohnung mit WBS

  • Hallo Zusammen,

    ich hätte eine Frage. Ich wohne mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung mit WBS. Nun planen wir im nächsten Jahr für ein halbes Jahr zu reisen und fragen uns, ob es rechtlich möglich ist, unsere Wohnung zwischen zu Vermieten. Unsere Vermieter wohnen über uns und ich meine mitbekommen zu haben, dass unsere Nachbarin es auch machen wollte er aber gesagt habe es sei verboten. Ich finde dazu schwierig etwas im Internet. Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Liebe Grüße

    Sebastian aus Köln.

  • Nach allgemeinem Mietrecht ist eine Untervermietung durch den Vermieter genehmigungspflichtig.

    Mal in den Mietvertrag schauen, ob diesbezüglich etwas vermerkt ist.

  • ich hätte eine Frage. Ich wohne mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung mit WBS. Nun planen wir im nächsten Jahr für ein halbes Jahr zu reisen und fragen uns, ob es rechtlich möglich ist, unsere Wohnung zwischen zu Vermieten

    Diesen WBS erhalten eigentlich nur Geringverdiener. Der Vermieter hat öffentliche Gelder/Sozialgeld für den Bau erhalten und wäre so gesehen nicht berechtigt eine Zwischenvermietung zu genehmigen. Im Grunde genommen müsst Ihr damit rechnen, dass

    Ihr die Wohnung abgeben müsst wenn diese nicht dringend benötigt wird. Es gibt Leute die wirklich darauf angewiesen sind.

    Es ist allerdings Ländersache und damit gibt es auch Ausnahmen, aber i.d.R. gilt das Einkommen der Berechtigten.

    Soweit meine Kenntnis.

  • Der WBS ist für die Untervermietung kein Thema. Und eine Abgabe der Wohnung wird nicht gefordert.

    Was aber zu beantworten wäre ist, ob die Wohnung komplett untervermietet werden soll. Da könnte es Komplikationen geben.

    Siehe dazu auch § 540 BGB.

  • Hallo,

    das ist Ländersache, so dass meine Antwort nur für Hamburg gilt (würde mich aber wundern, wenn es anderswo nicht ähnlich wäre).

    Die Wohnungen sind gebunden und dürfen nur an Berechtigte mit WBS-Schein vermietet werden. Diese Verpflichtung betrifft erstmal den Vermieter und nicht dich. Die Folge bei einer kompletten Nutzungsüberlassung wäre aber, dass die Stadt/Gemeinde den Vermieter zur Rechenschaft ziehen würde, wenn er dir da erlauben würde. D.h. er wird es nicht genehmigen. Vermietest du doch, wirst du vom Vermieter gekündigt und die Wohnung kann geräumt werden. Da du wahrscheinlich einen Zeitvertrag abschließen wirst, könntest du sogar schadenersatzpflichtig gegen deinen Mieter werden.

    Theoretisch gilt sogar das gleiche, wenn du die Wohnung länger als 4 Monate leer stehen lässt. Das ist aber nur theoretisch.


    Es finde es grundsätzlich auch richtig, dass es so ist. Schließlich ist es auf Kosten der Allgemeinheit geförderter Wohnraum und es gibt viele Menschen, die ihn benötigen. Wenn dann jemand, der es sich sogar leisten kann ein halbes Jahr durch die Welt zu reisen, eine derartige, günstige Wohnung besetzen und für sich reservieren, dann hat das mit sozialer Gerchtigkeit nichts mehr zu tun.

    Gruß

    H H

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